Zurück Italien sollte Maßnahmen zur Wahrung und zum Schutz der Rechte nationaler Minderheiten fortsetzen

Zwölf historische Sprachminderheiten in Italien anerkannt
Der Unterricht von und in den Minderheitensprachen Italiens variiert erheblich zwischen den Regionen des Landes

Der Unterricht von und in den Minderheitensprachen Italiens variiert erheblich zwischen den Regionen des Landes

Der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten hat heute im Rahmen seines sechsten Bewertungszyklus eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er die Umsetzung der Verpflichtungen Italiens aus dem Vertrag untersucht.

Italien wendet das Rahmenübereinkommen weiterhin auf zwölf offiziell anerkannte „historische Sprachminderheiten“ an (die albanische, deutsche, frankoprovenzalische, französische, friaulische, griechische, katalanische, kroatische, ladinische, okzitanische, sardische und slowenische), die allgemein als integraler Bestandteil der Gesellschaft anerkannt sind. Die engagierten und zielgerichteten Strategien, die auf die Bedürfnisse und Interessen der Angehörigen dieser „historischen Sprachminderheiten“ eingehen, werden begrüßt.

Fehlender nationaler Rechtsrahmen zum Schutz der Roma- und Sinti-Minderheiten

Italien wendet das Rahmenübereinkommen auch auf Roma, Sinti und Caminanti an. Der Beratende Ausschuss begrüßt zwar die Verabschiedung einer nationalen Strategie für Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Roma und Sinti (2021–2030), stellt jedoch fest, dass ein spezifischer nationaler Rechtsrahmen zum Schutz ihrer Rechte fehlt. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Aussichten auf eine nachhaltige und langfristige Beschäftigung zu verbessern, anhaltende praktische Hindernisse beim Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung zu überwinden und eine wirksame Inklusion im breiteren Sinne zu fördern. (weiter)

Die sechste Stellungnahme zu Italien stützt sich auf Informationen aus staatlichen und nichtstaatlichen Quellen, einschließlich derjenigen, die während des Besuchs des Ausschusses in Alghero, Triest, Udine und Rom im April 2025 gewonnen wurden.

Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit der Antwortstellungnahme der Regierung auf Englisch und Italienisch veröffentlicht.

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Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist Europas umfassendster Vertrag zum Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten. Es ist weltweit das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten, und seine Umsetzung wird von einem Beratenden Ausschuss überwacht, der sich aus unabhängigen Fachleuten zusammensetzt. Der Vertrag trat am 1. Februar 1998 in Kraft und gilt nunmehr in 38 Staaten.


  Vollständige Stellungnahme [EN]

 Zusammenfassung der Stellungnahme auf Italienisch

 Italien und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten [EN]

Beratender Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) Strassburg 1. Juni 2026
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