Zurück Menschenhandel in Armenien: Begrüßenswerte Fortschritte, einschließlich neuer Gesetze

Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel: Mehr Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und zur Entschädigung der Opfer erforderlich
Gestiegene Nachfrage nach Wanderarbeitskräften in Armenien hat zu missbräuchlichen Praktiken von Personalagenturen und Ausbeutung durch Arbeitgeber geführt

Gestiegene Nachfrage nach Wanderarbeitskräften in Armenien hat zu missbräuchlichen Praktiken von Personalagenturen und Ausbeutung durch Arbeitgeber geführt

Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) begrüßt in einem neuen Bericht, in dem sie die Fortschritte Armeniens seit 2022 bei der Bekämpfung des Menschenhandels bewertet, die Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung und Unterstützung von Opfern. Laut dem Bericht müssen die Behörden jedoch ihre Bemühungen verstärken, um Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verhindern, proaktive Ermittlungen zu gewährleisten und Opfern Rechtshilfe und Entschädigung bereitzustellen.

Im Zeitraum 2022 bis 2025 wurden insgesamt 90 Personen als Opfer von Menschenhandel identifiziert, darunter 22 Kinder. Die Zahl der identifizierten Opfer und der Ermittlungen wegen Menschenhandelsdelikten ist infolge verstärkter Schulungen und neuer Instrumente gestiegen. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ist unter den identifizierten Opfern zur vorherrschenden Form der Ausbeutung geworden. Die Zahl der ausländischen Opfer, einschließlich Wanderarbeitskräften, hat zugenommen.

Zu den positiven Gesetzesänderungen, die im Berichtszeitraum beobachtet wurden, gehörten neue Bestimmungen über Menschenhandel im neuen Strafgesetzbuch, eine Definition von „Pflicht- oder Zwangsarbeit“ im überarbeiteten Arbeitsgesetzbuch und das lang erwartete Gesetzespaket zum Schutz der Rechte von Kindern. Die GRETA begrüßt zudem die Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung von Opfern und die Verabschiedung von Mindeststandards für die Erbringung von Dienstleistungen für Opfer von Menschenhandel. (weiter)

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Die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ist ein unabhängiges Organ, das für die Überwachung der Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Länder zuständig ist. Alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates sind durch das Übereinkommen gebunden, ebenso wie die Nichtmitgliedsstaaten Belarus und Israel.


 Armenien und die GRETA [EN]

 

GRETA Strassburg 10. Juni 2026
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