Zurück Georgien: Generalsekretär Berset ruft angesichts bevorstehender Prüfung des Verbots von Oppositionsparteien zur Wahrung von Demokratie und politischem Pluralismus auf

Der Europarat wird die Entwicklung der Lage aufmerksam verfolgen und seinen Dialog mit Georgien fortsetzen
Alain Berset

Alain Berset

Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, hat heute folgende Erklärung abgegeben:

 Das georgische Verfassungsgericht wird in Kürze über einen Antrag auf Verbot von fünf Oppositionsparteien entscheiden, der von 88 Abgeordneten der Regierungsmehrheit eingebracht wurde. Ohne dem Ausgang dieses Verfahrens vorzugreifen und unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Souveränität und der Unabhängigkeit der Justiz fordere ich die Regierungsmehrheit auf, den politischen Pluralismus zu gewährleisten und den Platz der Opposition im politischen Leben zu wahren.

Politischer Pluralismus ist für das reibungslose Funktionieren der Demokratie unerlässlich und stellt eine der grundlegenden Verpflichtungen Georgiens als Mitgliedsstaat des Europarates dar. Als Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention ist Georgien verpflichtet, die Meinungsäußerungsfreiheit sowie die Freiheit der friedlichen Versammlung und die Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten. Diese Rechte ermöglichen es den verschiedenen politischen Kräften, sich zu organisieren, ihre Meinungen zu äußern und an Wahlen teilzunehmen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss die Auflösung einer politischen Partei auf besonders zwingenden Gründen beruhen und strengen Anforderungen an die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit genügen. Diese Grundsätze bilden den Kern des gemeinsamen europäischen Rechtsraums, dem Georgien angehört.

Die Regierungsmehrheit trägt eine besondere Verantwortung für die Wahrung dieser Rahmenbedingungen und die Achtung der legitimen Rolle der politischen Opposition, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments. Eine Regierungspartei, die danach strebt, die demokratischen Gegenkräfte auszuschalten, schwächt das Land, dem sie eigentlich dienen will.

Dieses Verfahren findet vor dem Hintergrund zunehmender Einschränkungen statt, die sich gegen die Zivilgesellschaft, die unabhängigen Medien und die Freiheit der friedlichen Versammlung richten. In ihrer Gesamtheit betrachtet bergen diese Entwicklungen die Gefahr, dass die für das demokratische Funktionieren der georgischen Institutionen unverzichtbaren Kontrollmechanismen und das Gleichgewicht der Gewalten geschwächt werden.

Der Europarat wird die Entwicklung der Lage aufmerksam verfolgen und seinen Dialog mit Georgien fortsetzen, um die Einhaltung der Konvention sicherzustellen und das Land bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, der Wahrung des politischen Pluralismus und dem Schutz der Grundrechte und -freiheiten aller seiner Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.


 Generalsekretär Alain Berset [EN]

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