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Außenminister: Rechte, Pflichten und Schwerpunkte der Mitgliedsstaaten

Während der Europarat den 70. Jahrestag seiner Gründung begeht, haben über 30 Außenministerinnen und -minister der 47 Mitgliedsstaaten erneut die Bedeutung der Organisation als einzigartige Plattform für Dialog und Zusammenarbeit betont.

Bei ihrer Jahressitzung in Helsinki erklärten die Ministerinnen und Minister:

  • Alle Mitgliedsstaaten sollten gleichberechtigt am Ministerkomitee und an der Parlamentarischen Versammlung, den beiden satzungsgemäßen Organen des Europarates, teilnehmen können.
  • Eine der grundlegenden Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten ist die Entrichtung ihrer Pflichtbeiträge zum ordentlichen Haushalt.
  • Es wäre zu begrüßen, wenn Delegationen aller Mitgliedsstaaten in der Lage wären, angesichts der Wichtigkeit der Wahl des Generalsekretärs und von Richtern am Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs an der kommenden Teilsitzung der Parlamentarischen Versammlung im Juni teilzunehmen.

Der Dialog zwischen dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung hat sich intensiviert, gleichwohl unterstrichen die Ministerinnen und Minister die Notwendigkeit koordinierter Maßnahmen, um die Fähigkeit der Organisation zu einer wirksamen Reaktion zu stärken, falls ein Mitgliedsstaat gegen seine satzungsgemäßen Verpflichtungen verstößt oder die Normen sowie die Grundsätze und -werte des Europarates nicht einhält.

 

 

Ministerkomitee Helsinki 17. Mai 2019
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