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Computerkriminalität mit der Budapest-Konvention bekämpfen

Ein neuer Bericht des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens  des Europarates über Computerkriminalität (T-CY) erörtert den Nutzen und die Auswirkungen der Budapest-Konvention auf die Gesetzgebung, innerstaatlichen und internationalen Ermittlungen, Zusammenarbeit zwischen dem staatlichen und dem privaten Sektor und Stärkung der Strafjustizkapazitäten auf globaler Ebene.

Die praktische Erfahrung zeigt, dass die Budapest-Konvention mehr als ein juristisches Dokument ist: Ergänzt durch den T-CY und das Programmbüro gegen Computerkriminalität (C-PROC), das den weltweiten Aufbau von Kapazitäten fördern soll, dient sie als Rahmen, mithilfe dessen Hunderte Fachleute auf der ganzen Welt ihre Erfahrungen austauschen und Beziehungen knüpfen können. So wird die Zusammenarbeit in bestimmten Fällen gefördert, auch in Notfallsituationen und über die einzelnen Bestimmungen des Übereinkommens hinaus.

Da die Zahl der Vertragsstaaten wächst, werden auch die Programme zum Aufbau von Kapazitäten ausgeweitet. Durch das zweite Zusatzprotokoll zu verstärkter internationaler Zusammenarbeit und verstärktem Zugang zu Beweisen in der Cloud entwickelt sich der Vertrag weiter. Die Budapest-Konvention bleibt darum wohl auch in Zukunft von großer Relevanz und wird ihre globale Wirkung viele Jahre lang entfalten.


 Bericht 2020 [EN]

Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens über Computerkriminalität (T-CY) Straßburg 21. Juli 2020
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