Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates hat hervorgehoben, dass die tschechischen Behörden proaktive und strukturierte Maßnahmen zur Förderung von Regional- und Minderheitensprachen ergreifen müssen, im Einklang mit ihren Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.
In einem heute veröffentlichten Folgebericht, in dem die Einhaltung von zehn Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Förderung des Deutschen, Mährisch-Kroatischen, Polnischen, Romanes und Slowakischen aus dem fünften Bewertungsbericht vom März 2024 beurteilt wird, begrüßen die Sachverständigen die Absicht der Behörden, weitere Gespräche über die Einführung von Unterricht des Mährisch-Kroatischen zu führen, Maßnahmen zur Umsetzung der Charta in Bezug auf Deutsch zu planen und den Gebrauch von Romanes in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern. Er kommt jedoch zu dem Schluss, dass die zehn vorrangigen Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden.
Stärkere Steuerung von oben nötig, um Minderheitensprachen zu unterstützen
Der Ausschuss stellt fest, dass die nationalen Behörden die Umsetzung der Charta durch andere Behörden und Akteure, einschließlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, offenbar nicht genau überwachen. Der Bericht hält fest, dass im Bildungsbereich die Einführung des Unterrichts in oder von Minderheitensprachen der Initiative von Schulleitungen oder Schulen überlassen bleibt.
Der Sachverständigenausschuss begrüßt zwar die Möglichkeit für Gemeinden, freiwillig die Verwendung von Ortsnamen in Regional- oder Minderheitensprachen unabhängig vom Anteil der nationalen Minderheiten an der lokalen Bevölkerung einzuführen, stellt jedoch auch fest, dass lokale Behörden selten eine solche Initiative ergreifen. Einige seit Langem bestehende Mängel in der Gesetzgebung bestehen ebenfalls fort, darunter Einschränkungen beim Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen in Strafverfahren.
Im Jahr 2024 empfahl der Sachverständigenausschuss, den Unterricht des Mährisch-Kroatischen, Romanes und Slowakischen im allgemeinen Bildungswesen einzuführen und in den Kreisen Eger, Karlsbad, Falkenau, Reichenberg, Aussig, Krummau, Troppau und Zwittau zweisprachigen Unterricht in Deutsch von der Vorschule bis zur technischen und beruflichen Ausbildung anzubieten.
Der Sachverständigenausschuss betont, dass die Verpflichtungen Tschechiens im Rahmen der Charta die nationalen Behörden dazu verpflichten, „entschlossene Maßnahmen zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen zu ergreifen, um diese zu schützen“. Er unterstreicht zudem, dass die meisten dieser Verpflichtungen mehr erfordern, als nur den Gebrauch solcher Sprachen zuzulassen. Da die Charta mehrere Verpflichtungen für regionale und lokale Behörden enthält, ist der Ausschuss der Ansicht, dass die nationalen Behörden diese in die Umsetzung einbeziehen und ihnen Leitlinien an die Hand geben sollten.
Die tschechischen Behörden müssen ihren nächsten Bericht über die Umsetzung der Charta bis zum 1. März 2028 vorlegen.
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Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein Übereinkommen des Europarates, das die traditionellen Regional- oder Minderheitensprachen der Vertragsstaaten schützen und fördern und es den Sprecherinnen und Sprechern dieser Sprachen ermöglichen soll, sie im öffentlichen und privaten Leben zu gebrauchen. Seine Umsetzung wird von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss überwacht. Der Vertrag trat am 1. März 1998 in Kraft und gilt heute in 25 Staaten.
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Tschechien und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

