Zurück Computerkriminalität: Hin zu einem neuen Rechtsinstrument für elektronisches Beweismaterial

Thorbjørn Jagland

Thorbjørn Jagland

„Das 15. Jubiläum der Budapester Konvention über Computerkriminalität stellt einen Wendepunkt dar, da die Konvention sich nunmehr auch auf den Bereich des Cloud-Computing bezieht“, sagte der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland, bei der Eröffnungsfeier der Octopus-Konferenz 2016.

Daten, und damit elektronisches Beweismaterial, werden vermehrt auf Servern in fremdstaatlichen, unbekannten oder multiplen Rechtssystemen gespeichert. Dies kann es den Strafverfolgungsbehörden extrem schwierig machen, derartige Beweise rechtmäßig zu sichern. Und ohne diese können im Cyberspace agierende Kriminelle nicht verfolgt werden.

Als effektive Antwort auf die Herausforderung des Cloud-Computing begrüßte der Generalsekretär eine Reihe von Empfehlungen, die vom Ausschuss der Konvention gegen Internetkriminalität (T-CY-Ausschuss) bei dessen Treffen am 14. Und 15. November verabschiedet wurden und welche die Verhandlungen eines Zusatzprotokolls für die Budapester Konvention bis Mitte 2017 beinhalten.

„Die Zusammenarbeit der Staaten hat sich enorm verbessert. In großem Maße ist dies die Errungenschaft des T-CY-Ausschusses. Die vom Ausschuss angenommenen „Erläuternden Anmerkungen“ machen es möglich, dass die Konvention auch weiterhin relevant und aktuell ist und wir stärker gegen Terror vorgehen können und Diebstahl von bzw. Angriffe auf kritische IT-Strukturen identifizieren können“, erklärte der Generalsekretär. Er rief die Regierungen auf, die Rechte von Individuen im Internet besser zu schützen.

„Wir haben eine Art dynamisches Dreieck ins Leben gerufen: die Konvention, den Ausschuss und den Aufbau von Kapazitäten – und dadurch ist die Budapester Konvention nach wie vor der wichtigste internationale Vertrag im Bereich der Internetkriminalität und elektronischer Beweismittel“, schließt Jagland.

Generalsekretär Straßburg 16. November 2016
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