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Details zum Vertrag-Nr.185
Übereinkommen über Computerkriminalität
Titel | Übereinkommen über Computerkriminalität |
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Referenz | SEV Nr.185 |
Zeichnungsauflegung | Budapest, 23/11/2001 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung und zum Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben |
Inkrafttreten | 01/07/2004 - 5 Ratifizierungen die wenigstens 3 Mitgliedsstaaten im Europarat umfassen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen ist die erste internationale Vereinbarung über mittels Internet oder sonstiger Computernetze begangene Straftaten. Es betrifft vor allem Verletzungen des Urheberrechts, Betrug per Computer, Kinderpornographie und Verstöße gegen die Sicherheit von elektronischen Netzen. Das Übereinkommen enthält auch eine Reihe von Ermächtigungen und Verfahrensvorschriften wie etwa zur Suche in Computernetzen und zum Abfangen von Nachrichten. Hauptzweck ist laut der Präambel die Verfolgung einer gemeinsamen Strafrechtspolitik zum Schutz der Gesellschaft vor Straftaten per Computer (sog. cybercrimes), und zwar insbesondere durch entsprechende gesetzliche Regelungen und die Förderung internationaler Zusammenarbeit. |
Offizielle Texte |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.