Zurück Schutz von Kindern inhaftierter Eltern: Europarat veröffentlicht Leitlinien

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Um die Rechte und Interessen von Kindern inhaftierter Eltern zu wahren, hat der Europarat heute Leitlinien veröffentlicht, die sich an die 47 Mitgliedsstaaten richten.

Auf der Zahl der Gefängnisinsassen beruhende Schätzungen weisen darauf hin, dass in Europa rund 2,1 Millionen Kinder mit einem inhaftierten Elternteil leben. Diese Situation kann zu Traumatisierung, Stigmatisierung, Angst, einem Mangel an elterlicher Fürsorge und finanziellen Einschränkungen führen, die unter Umständen das Wohlergehen, die Persönlichkeitsentwicklung oder gar das Leben der Kinder gefährden.

Eine vom Ministerkomitee – dem Exekutivgremium der Organisation – verabschiedete Empfehlung erinnert daran, dass Kinder mit einem inhaftierten Elternteil dieselben Rechte wie andere Kinder innehaben. Dazu gehört auch ein regelmäßiger Kontakt mit ihren Eltern, außer wenn dies als abträglich für das Kindeswohl erachtet wird.

Wenn die Beziehung zwischen Eltern und Kind aufrechterhalten wird, wirkt sich dies nicht nur positiv auf das Kind aus, sondern auch auf den inhaftierten Elternteil und das Gefängnispersonal und -umfeld. Weil dadurch die inhaftierte Person besser auf die Entlassung und die soziale Wiedereingliederung vorbereitet ist, kann dadurch auch die gesamte Gesellschaft geschützt werden, so das Ministerkomitee.

Pressemitteilung – Schutz von Kindern inhaftierter Eltern: Europarat veröffentlicht Leitlinien

Ministerkomitee Straßburg 4. April 2018
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