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Europarat verabschiedet erstes internationales Rechtsinstrument gegen Sexismus

Die Staaten sollten ihre Bemühungen im Kampf gegen Sexismus in allen Lebensbereichen intensivieren: Dazu ruft eine Empfehlung auf, die das Ministerkomitee in diesen Tagen verabschiedet hat.

Als Antwort auf die #MeToo- und andere aktuelle Bewegungen, die zu einer Sensibilisierung gegenüber dem noch immer bestehenden Sexismus in der Gesellschaft geführt haben, hat das Ministerkomitee des Europarates eine Empfehlung verabschiedet, um Sexismus zu beenden. Darin ist auch die erste international anerkannte Definition des Begriffs enthalten.

Laut der Empfehlung ist Sexismus eine Erscheinungsform des „historisch ungleichen Kräfteverhältnisses“ zwischen Frau und Mann, die zu Diskriminierung führt und die volle soziale Emanzipation der Frau verhindert.

Sexismus ist „in allen Bereichen und Gesellschaften strukturell vorhanden und verbreitet, […] Sexismus und sexistisches Verhalten beruhen auf Geschlechterstereotypen und verstärken sie“. Darum wird Sexismus erstmals in einem eigenen Rechtsinstrument, das auf seine Bekämpfung abzielt, durch eine umfangreiche Aufzählung von Maßnahmen und Bereichen, in denen er auftritt, definiert: von der Werbung und den Medien bis zur Arbeitswelt, der Justiz, dem Bildungswesen und dem Sport. Der Text legt das Augenmerk darauf, was sexistisches Verhalten ist, und empfiehlt den Akteuren konkrete Möglichkeiten, es zu erkennen und zu bekämpfen.

Die Empfehlung ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, den bei der Umsetzung der darin enthaltenen Leitlinien erzielten Fortschritt zu überwachen und den Gleichstellungsausschuss des Europarates über die ergriffenen Maßnahmen und erreichten Verbesserungen zu informieren.

Ministerkomitee Straßburg 28. März 2019
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