Zurück „Die Anwendung von Techniken zur Genom-Editierung beim Menschen muss sich an Ethik und Menschenrechten orientieren“

Erklärung des Bioethischen Komitees des Europarates
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Im Anschluss an das zweite Internationale Gipfeltreffen zur Genom-Editierung und die Ankündigung der Geburt von zwei Babys in China nach einem Eingriff ins Erbgut erachtet es das 47 europäische Staaten vertretende Bioethische Komitee des Europarates (DH-BIO) als wichtig, seine bei der 8. Plenarsitzung (1. bis 4. Dezember 2015) verabschiedete Erklärung zu Techniken der Genom-Editierung zu bekräftigen.

Die Anwendung von Techniken zur Genom-Editierung beim Menschen muss sich an Ethik und Menschenrechten orientieren und das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin („die Oviedo-Konvention“, 1997) – das einzige internationale rechtsverbindliche Instrument, das sich mit Menschenrechten im biomedizinischen Bereich befasst – bietet dazu einen einzigartigen Referenzrahmen(*).

(*) Die Oviedo-Konvention ist das Ergebnis einer intensiven Debatte auf europäischer Ebene über die Entwicklungen in der Biomedizin, insbesondere im Bereich der Genetik. Diese Arbeit war geleitet durch die Anerkennung der positiven Perspektiven der genetischen Veränderungen infolge der Entwicklung des Kenntnisstandes über das menschliche Genom; doch auch durch die größeren Möglichkeiten, in die genetischen Merkmale von Menschen einzugreifen und sie zu verändern, welche Bedenken hinsichtlich eventueller missbräuchlicher Praktiken und unangemessener Nutzung dieser Technologien verursachen. Diese Bedenken betreffen insbesondere die bewusste Veränderung des menschlichen Genoms, um Individuen oder Gruppen zu schaffen, die mit besonderen Eigenschaften und gewünschten Qualitäten ausgestattet sind.
Artikel 13 der Konvention trägt diesen Bedenken bezüglich der genetischen Verbesserung oder der gentechnischen Veränderung von Keimzellen Rechnung, indem er jegliche Intervention in das menschliche Genom – auch im Bereich der Forschung – auf präventive, diagnostische oder therapeutische Zwecke beschränkt. Darüber hinaus verbietet er jegliche Intervention mit dem Ziel, eine Veränderung des Genoms von Nachkommen herbeizuführen.

Bioethisches Komitee des Europarates Straßburg 30. November 2018
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