Thlimmenos gegen Griechenland  | 2000

Reformen nach unangemessener Bestrafung eines Wehrdienstverweigerers

Die Überzeugung, aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen das Tragen einer Uniform zu verweigern, impliziert keine Unehrlichkeit oder moralische Verirrung, die wahrscheinlich die Fähigkeit des Täters, diesen Beruf auszuüben, unterminiert.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 6. Mai 2000

Hintergrund

Iakovos Thlimmenos war Zeuge Jehovahs. Er weigerte sich aufgrund seiner religiösen Überzeugungen, Militärdienst zu leisten. Er wurde wegen Insubordination zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach seiner Entlassung wurde er Steuerberater. Die zuständige Behörde verweigerte ihm jedoch die Zulassung, weil er wegen einer schweren Straftat verurteilt worden war.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof stellte fest, die Weigerung von Herrn Thlimmenos, den Wehrdienst zu leisten, habe keine Unehrlichkeit belegt, die seine Fähigkeit, als Steuerberater zu arbeiten, unterminieren würde. Das Berufsverbot sei daher unangemessen und unbegründet gewesen. Da dieses aufgrund der weltanschaulichen Überzeugungen von Herrn Thlimmenos erfolgt sei, stelle dies eine Diskriminierung aufgrund seiner Religion dar.

Nachbereitung

In Reaktion auf das Urteil des Gerichtshofs wurde das Gesetz geändert, um Wehrdienstverweigerern das Recht auf Änderung ihrer Strafakten zu geben, um Straftaten zu entfernen, die mit der Verweigerung des Militärdienstes verbunden sind.

2001 wurde die Verfassung geändert, um Wehrdienstverweigerern das Recht auf Ableistung eines Zivildienstes zu gewähren.

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