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Serbien: Unterricht in Minderheitensprachen sollte verstärkt werden

Das Ministerkomitee des Europarats hat heute einen neuen Prüfbericht über die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in der Republik Serbien mit Empfehlungen an die serbischen Behörden veröffentlicht. Die Charta gilt für Albanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Bunjewakisch, Deutsch, Kroatisch, Mazedonisch, Romanes, Rumänisch, Ruthenisch, Slowakisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch und Walachisch.

Die Sachverständigen des Europarats begrüßten Fortschritte bei der Lehrerausbildung für den Minderheitensprachenunterricht, die Veröffentlichung von Schulbüchern, die Ausstrahlung neuer öffentlicher Radio- und Fernsehsendungen und eine beträchtliche Anzahl kultureller Tätigkeiten in allen Minderheitensprachen. Es gibt jedoch auch Anlass zu Besorgnis, wie zum Beispiel vergleichsweise hohe Hürden bei der Gründung minderheitensprachlicher Schulklassen und die Beendigung der Kindergartenerziehung in Romanes.

Die Sachverständigen stellten eine sehr starke Präsenz von Minderheitensprachen in öffentlichen Radio- und Fernsehsendungen in der Autonomen Provinz Wojwodina fest. Die Privatisierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten hat jedoch das örtliche Angebot an Sendungen in Minderheitensprachen in Serbien eingeschränkt, so der Bericht.

Trotz der in der Charta vorgesehenen Möglichkeit, Minderheitensprachen vor Gericht zu gebrauchen, wird diese Bestimmung in der Praxis selten umgesetzt. Minderheitensprachen werden auch von Behörden nur selten verwendet, mit Ausnahme der Verwaltung der Autonomen Provinz Wojwodina.

Jede nationale Minderheit in Serbien wird von einem Nationalrat vertreten. Die Nationalräte verfügen über ein gewisses Maß an Autonomie und die Befugnis, Initiativen in den Bereichen Kultur, Bildung, Medien und amtlicher Gebrauch ihrer Sprache und deren Schrift zu ergreifen. Ihre Fähigkeit, Minderheitensprachen wirksam zu fördern, müsste jedoch gestärkt werden.

Das Ministerkomitee des Europarats empfiehlt Serbien, vorrangig:

  • angemessenen Unterricht des Romanes und des Ukrainischen in der Vorschul-, Grund- und Sekundarschule anzubieten und den bestehenden Unterricht und das Studium in Deutsch, des Tschechischen und anderer nur unter Teil II der Charta fallender Sprachen auszuweiten;
  • die Ausstrahlung öffentlicher und privater Hörfunk- und Fernsehsendungen in den Minderheitensprachen zu erleichtern, um für jede Sprache eine angemessene Gesamtsendezeit zu erreichen;
  • den Gebrauch aller Regional- oder Minderheitensprachen in Justiz und Verwaltung zu stärken;
  • die Fähigkeit der Nationalräte der nationalen Minderheiten, die Regional- oder Minderheitensprachen im öffentlichen Leben wirksam zu fördern, zu stärken;
  • das Bewusstsein und die Toleranz in der gesamten serbischen Gesellschaft in Bezug auf die Minderheitensprachen und -kulturen als wesentlicher Bestandteil des Kulturerbes Serbiens zu fördern.

Die Charta trat am 1. Juni 2006 in Serbien als Nachfolgestaat des Staatenbundes Serbien und Montenegro in Kraft.

Strasbourg, France 4/04/2019
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

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