Die Charta ist seit über 20 Jahren das einzige rechtsverbindliche Instrument zum Schutz und zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen in Europa. Sie gilt in 25 Mitgliedsstaaten des Europarats. 

Dieses einzigartige Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem entschlossenen Handeln zugunsten der Regional- oder Minderheitensprachen als Teil des europäischen Kulturerbes. Ziel der Charta ist es, die nationale Gesetzgebung, Politik und Praxis in Bezug auf Sprachen in Schulen, Gerichten, bei der Polizei, in der öffentlichen Verwaltung, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in den Medien, im Sport und bei kulturellen Veranstaltungen zu lenken. Die grenzüberschreitende und multilaterale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und den Sprechern von Minderheitensprachen, wie sie durch die Charta gefördert wird, trägt zu gegenseitigem Verständnis und Toleranz in Europa bei.

Indem die Charta den staatlichen Behörden Schutz- und Förderungsverpflichtungen auferlegt, ergänzt sie die Rechte der Sprecher von Minderheitensprachen, die sich aus den einschlägigen nationalen Vorschriften ergeben. Aber noch wichtiger ist, dass sie darauf abzielt, Bedingungen für den Gebrauch von Minderheitensprachen außerhalb des eigenen Landes zu schaffen. Auf diese Weise kann eine Minderheitensprache im öffentlichen Leben präsent sein, sie kann erlernt werden und zu einem wichtigen Kommunikationsmittel für neue Generationen werden. So wird die Mehrsprachigkeit, die heutzutage sowohl individuell als auch gesellschaftlich als ein wichtiges Gut angesehen wird, auf gesamteuropäischer Ebene gefördert.

Die Bewahrung des sprachlichen Erbes Europas erfordert den politischen Willen und die Entschlossenheit vieler öffentlicher und privater Akteure. Durch die Überwachung der Umsetzung der Charta, die in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und den Sprechern durchgeführt wird, fördert der Sachverständigenausschuss die Einführung von Maßnahmen, die den Unterricht und den täglichen Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen begünstigen. Zu diesem Zweck überprüft er alle fünf Jahre alle von den Vertragsstaaten eingegangenen Verpflichtungen und bewertet alle zweieinhalb Jahre, ob seine Empfehlungen für Sofortmaßnahmen ordnungsgemäß befolgt werden.

Im Einklang mit seiner Geschäftsordnung, die im Rahmen der seit Juli 2019 geltenden Reform des Überwachungsverfahrens der Charta angepasst wurde, unterstützen die unabhängigen Sachverständigen des Ausschusses die Verwendung von Regional- und Minderheitensprachen, die im digitalen Zeitalter mit tiefgreifenden kulturellen und gesellschaftlichen Veränderungen konfrontiert sind.

Wir wünschen uns, dass Regional- und Minderheitensprachen nicht nur als wertvolles europäisches Erbe betrachtet werden, sondern auch als unschätzbarer Teil der Mehrsprachigkeit, die für die Menschen so vorteilhaft ist und in der heutigen Gesellschaft dringend benötigt wird.

Aleksandra Oszmiańska-Pagett
Vorsitzende des Sachverständigenausschusses der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Januar 2022

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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

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