Am 16. März 2022 hat der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen während seiner 72. Sitzung eine Stellungnahme zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen durch künstliche Intelligenz (KI) angenommen.
In dieser Erklärung stellt der Sachverständigenausschuss fest, dass KI-Anwendungen den täglichen Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen erleichtern und die Behörden bei der Förderung dieser Sprachen gemäß der Charta unterstützen können.
Der Sachverständigenausschuss ermutigt die Staaten, die Einbeziehung von Regional- oder Minderheitensprachen in Forschung und Studium zu KI zu fördern, um die Entwicklung einschlägiger Anwendungen zu unterstützen, und in Zusammenarbeit mit den Nutzern dieser Sprachen und der Wirtschaft einen strukturierten Ansatz für den Einsatz von KI-Anwendungen in den verschiedenen von der Charta erfassten Bereichen zu entwickeln.
Der Verabschiedung der Erklärung ging ein Meinungsaustausch mit Kristian Bartholin, Sekretär des Ausschusses für künstliche Intelligenz des Europarats, und Dr. Jeremy Evas, Walisisch-Abteilung der walisischen Regierung (Vereinigtes Königreich), auf der Grundlage der Studie „Die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen mithilfe von künstlicher Intelligenz" voraus.