Zurück Österreich setzt sich für den Schutz von Minderheitensprachen ein, doch es gibt weiterhin Herausforderungen

Österreich setzt sich für den Schutz von Minderheitensprachen ein, doch es gibt weiterhin Herausforderungen

Straßburg, 16. September 2026 – Der Europarat begrüßt die von Österreich erzielten Fortschritte beim Schutz und bei der Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen, fordert jedoch weitere Maßnahmen in Bereichen wie Bildung, öffentliche Verwaltung und Justiz.

In seinem jüngsten Bewertungsbericht stellt der Expertenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen – das unabhängige Gremium, das die Umsetzung der Verpflichtungen der Staaten aus der Charta überwacht – fest, dass Österreich über ein gut ausgebautes System zum Schutz und zur Förderung von Minderheitensprachen verfügt und dass die Behörden und die Sprecher von Minderheitensprachen im Allgemeinen einen guten Dialog pflegen.

Die Charta ist in Österreich seit 2001 in Kraft und umfasst sechs Sprachen: Burgenland-Kroatisch, Tschechisch, Ungarisch, Romani, Slowakisch und Slowenisch. Die jüngste Bewertung des Ausschusses untersucht, wie Österreich seine Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung dieser Sprachen in Bereichen wie Bildung, öffentlicher Verwaltung, Justiz, Medien und Kulturleben in die Praxis umsetzt.

Die in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen haben zu positiven Ergebnissen geführt. Dazu gehören die Förderung der vorschulischen Bildung, Bundesmittel zur Förderung der Zweisprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung sowie neue Lehrpläne, die vorschreiben, dass die Sprachen, Kulturen und Geschichten der sechs nationalen Minderheiten Österreichs in den Schulen behandelt werden müssen.

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Nationalitätengesetzes im Jahr 2026 ergriff der österreichische Nationalrat Initiativen zur Stärkung der Sichtbarkeit der nationalen Minderheiten und ihrer Sprachen, darunter eine Ausstellung, Veranstaltungen und Aktivitäten für Schulen. Das Burgenland und Kärnten haben ihre Bemühungen verstärkt, die Präsenz der Minderheitensprachen im Bildungswesen, in der Verwaltung und im öffentlichen Leben zu stärken.

Der Bericht führt ermutigende praktische Beispiele auf. In Kärnten wurden 100 von den lokalen Behörden verwendete Online-Formulare ins Slowenische übersetzt, während die Landwirtschaftskammer damit begonnen hat, Beratungsdienste in dieser Sprache anzubieten. Im Burgenland werden in einem 2023 in Schandorf/Čemba eröffneten Pflege- und Seniorenheim das Burgenländische Kroatische und Ungarisch verwendet. Darüber hinaus haben Kärnten und das Burgenland eine gemeinsame Initiative ins Leben gerufen, um junge Menschen für eine Lehrerkarriere im Bereich der zweisprachigen Bildung zu gewinnen.

Alle sechs Sprachen sind in den Medien vertreten, insbesondere über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ORF sowie über Zeitungen, Online-Plattformen und soziale Medien. Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist umfangreich und umfasst Bildungs- und Kulturprojekte mit Nachbarländern.

Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen.

Der Ausschuss weist auf das Fehlen eines strukturierten und proaktiven Ansatzes für Minderheitensprachen in der Steiermark und insbesondere in Wien hin. Die Komenský-Schule in Wien, eine einzigartige Einrichtung, die zweisprachigen Unterricht in Tschechisch und Slowakisch von der Vorschule bis zur Sekundarstufe anbietet und ein Vorbild ist, an dem sich andere Sprecher von Minderheitensprachen in Wien orientieren, hat weiterhin mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen: Ihre langfristige Zukunft ist ungewiss. Der Bericht fordert die Behörden daher auf, in enger Absprache mit den Sprachsprechern an einer langfristigen Lösung für die Komenský-Schule zu arbeiten.

Der Bildungsbereich leidet unter einem Mangel an ausreichend ausgebildeten zweisprachigen Lehrkräften, insbesondere im Vorschulbereich, sowie unter unzureichenden Unterrichtsmaterialien. Trotz der Fortschritte ist das Medienangebot nach wie vor uneinheitlich, während weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die praktische Verwendung von Burgenland-Kroatisch, Ungarisch und Slowenisch vor Gerichten und in der öffentlichen Verwaltung zu stärken.

Zu den im Bericht dargelegten vorrangigen Empfehlungen gehören die folgenden:

  • Entwicklung einer strukturierten Politik zum Schutz und zur Förderung aller Minderheitensprachen, insbesondere im Bildungsbereich in Wien und in der Steiermark.
  • Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl ausgebildeter Lehrkräfte für den Minderheitensprachunterricht, insbesondere im Vorschulbereich.
  • Ergreifung von Maßnahmen zur Stärkung der Verwendung von Burgenland-Kroatisch, Ungarisch und Slowenisch vor Justiz- und Verwaltungsbehörden.
  • Förderung des Bewusstseins in ganz Österreich für Minderheitensprachen und -kulturen als integraler Bestandteil des kulturellen Erbes des Landes, insbesondere im allgemeinen Bildungswesen und in den Medien.
16/09/2026
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