Die Charta sieht einen Monitoring-Mechanismus zur Beurteilung der Umsetzung der Charta in einem Vertragsstaat vor, mit dem Ziel, sofern erforderlich, Empfehlungen für eine Verbesserung der Gesetzgebung, Politik und Praxis auszusprechen. Das zentrale Element des Monitoring-Mechanismus ist der Sachverständigenausschuss, der unabhängig agiert und gemäß Artikel 17 der Charta eingerichtet wurde.

 

 

Schrittweises Monitoring: 

 1. Einreichen regelmäßiger Berichte durch den Vertragsstaat 

Jeder Vertragsstaat muss alle drei Jahre Berichte beim Generalsekretär einreichen, in denen seine Politik und die ergriffenen Maßnahmen zur Erfüllung der von ihm eingegangenen Verpflichtungen erläutert werden. Die Berichte müssen gemäß den vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedeten Vorgaben verfasst werden. Die regelmäßigen Berichte der Vertragsstaaten werden veröffentlicht und können bei den betreffenden Staaten und beim Europarat angefordert werden.   

 2. Monitoring durch den Sachverständigenausschuss

In jedem Monitoring-Zeitraum macht der Ausschuss Folgendes:

  • er prüft den regelmäßigen Bericht des Staates;
  • wenn erforderlich, stellt er dem Staat eine Reihe von Fragen zu unklaren Teilen des Berichts;
  • er organisiert Besuche vor Ort, um Vertreter von Behörden, Nichtregierungsorganisationen oder anderen zuständigen Gremien zu treffen, um die Anwendung der Charta zu beurteilen;
  • er prüft weitere Informationen, die von Verbänden und anderen rechtlich gegründeten Einrichtungen im betreffenden Staat eingereicht wurden, die ein Interesse an der Anwendung der Charta haben;
  • er verfasst auf Grundlage der erhaltenen Informationen einen Bericht mit Empfehlungen an die Staaten und legt diesen zusammen mit Vorschlägen für zusätzliche Empfehlungen für die Staaten dem Ministerkomitee vor.
     

 3. Empfehlungen des Ministerkomitees an die Vertragsstaaten und Nachbereitung

Nachdem das Ministerkomitee den Bericht des Sachverständigenausschusses geprüft hat, kann das Ministerkomitee Empfehlungen an die Staaten mit dem Ziel beschließen, dass diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Politik, Gesetzgebung und Praxis mit ihren Verpflichtungen laut Charta abzustimmen. Generell veröffentlicht das Ministerkomitee zu diesem Zeitpunkt den Bericht.

Nach der Veröffentlichung des Berichts kann der Europarat einen Runden Tisch für die Umsetzung der Charta in dem betreffenden Vertragsstaat organisieren. Das Nachbereitungstreffen wird von einem Mitglied des Sachverständigenausschusses geleitet und bietet den Vertretern der Behörden und der Minderheitenverbände die Gelegenheit, konkrete Schritte für die Umsetzung der Empfehlungen, die sich aus dem Monitoring ergeben haben, zu diskutieren.