Hintergrund
2001 wurden zwei Personen aus Sheffield – bekannt als S. und Michael Marper – von der Polizei nach ihrer Festnahme DNA-Proben entnommen.
Der Strafantrag wurde in beiden Fällen fallen gelassen, aber laut damals geltendem britischem Recht war es der Polizei gestattet, die DNA-Proben unbegrenzt aufzubewahren. S. und Michael Marper reichten Beschwerde beim Straßburger Gerichtshof mit der Begründung ein, dieses Recht habe ihr Recht auf Privatleben verletzt.