Ernst und andere gegen Belgien  | 2003

Exzessives Vorgehen der Polizei gegen Journalisten führt zu Reformen zum Schutz von Pressequellen

Dieser Fall hat Auswirkungen für jeden Journalisten, der in Europa arbeitet. Er bestätigt, dass das Recht auf Information und die Aufrechterhaltung beruflicher Standards der Qualität und Richtigkeit maßgebliche Entscheidungen für den Journalismus in Europa sind.

Renate Schroeder, Direktorin der Europäischen Journalisten-Föderation. Berichtet von IFEX, 17. Juli 2003 
© Fotos Martine Ernst / Resistances / IGIHE / blog decès célèbres

Hintergrund

Martine Ernst, Alain Guillaume, René Haquin und Philippe Brewaeys waren Journalisten. 1995 wurde eine umfangreiche Razzia durchgeführt, um ihre Arbeitsplätze, Privatwohnungen und Autos zu durchsuchen. Es waren 160 Polizeibeamte im Einsatz. Der Durchsuchungsbeschluss hatte den Beamten ein nahezu uneingeschränktes Recht gegeben, Dokumente und Gegenstände sicherzustellen, ohne anzugeben, wo die Durchsuchung stattfinden könnte oder aus welchen Gründen die Sicherstellung erfolgte.

Die Durchsuchung stand in Zusammenhang mit der Strafverfolgung von Regierungsmitarbeitern, die vertrauliche Informationen preisgegeben hatten. Es hatte jedoch keiner der beteiligten Journalisten Artikel verfasst, die geheime Informationen enthielten. Man warf ihnen keine Straftaten vor und teilte ihnen auch nicht mit, warum die Durchsuchung erfolgte.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, die Durchsuchungen und Sicherstellungen seien unverhältnismäßig gewesen, das Recht der Beschwerdeführer auf Privatleben und ihr Recht, als Journalisten Informationen zu empfangen und weiterzugeben, seien verletzt worden.

Nachbereitung

2005 verabschiedete das belgische Parlament ein Gesetz zum Schutz von Pressequellen. Laut diesem Gesetz ist es in der Mehrzahl der Fälle illegal, Informationen über die Quellen von Journalisten zu suchen, insbesondere im Rahmen von Durchsuchungen oder Beschlagnahmen.

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