Šabanović gegen Montenegro |2011

Freispruch für Verurteilten nach Diffamierung im Zusammenhang mit Reaktion auf Behauptungen über kontaminiertes Trinkwasser

Laut dem Artikel enthielten alle aktuellen Wasserquellen verschiedene Bakterien.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mai 2011

Hintergrund

Als Leiter eines öffentlichen Wasserwerks hielt Zoran Šabanović es für seine Pflicht, auf Behauptungen einer Zeitung, dass das Wasser der örtlichen Wasserversorgung zum Trinken nicht geeignet sei, zu reagieren. Die Behauptungen bezüglich der Kontaminierung beruhten auf einem Bericht, der im Auftrag einer Amtsperson erstellt wurde.

Šabanović berief eine Pressekonferenz ein. Er erklärte der Öffentlichkeit, dass das Wasser zum Trinken geeignet sei, und behauptete, dass die Amtsperson, welche die Studie angefordert hatte, sich dafür einsetzt, die Interessen privater Unternehmen zu fördern. 

Die Amtsperson leitete ein Verfahren wegen Verleumdung gegen Šabanović ein und behauptete, dass seine Aussagen unwahr seien. Šabanović bestritt dies. 

Die montenegrinischen Gerichte befanden Šabanović der Diffamierung für schuldig und verurteilten ihn zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung. 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Šabanovićs strafrechtliche Verurteilung wegen einer „soliden Klarstellung“ zu einem Thema von großem öffentlichem Interesse – der Unbedenklichkeit von Trinkwasser – gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung verstieß.

Folgemaßnahmen

Im Jahr 2011 änderte Montenegro sein Strafgesetzbuch. Dies schloss eine Entkriminalisierung der Diffamierung ein, im Einklang mit den Empfehlungen des Europarates. 

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs beantragte Šabanović eine Wiederaufnahme seines Falls. Im Jahr 2012 wurde er im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. 

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