Hintergrund
Brigitte Heinisch, eine Pflegerin in einem Altenheim, legte einen mutmaßlichen Personalmangel und niedrige Standards offen. Sie sagte, diese Situation gefährde die Patienten und würde durch ihren Arbeitgeber geheim gehalten.
Frau Heinisch wurde entlassen. Sie legte Widerspruch bei Gericht mit der Begründung ein, es sei widerrechtlich gewesen, sie wegen Whistleblowing zu entlassen. Die deutschen Gerichte wiesen ihre Klage ab und entschieden, die Entlassung sei rechtmäßig gewesen.