Buck gegen Deutschland  | 2005

Gerechtigkeit für Geschäftsmann, der wegen eines Verkehrsdeliktes einer anderen Person einer Polizeirazzia unterzogen wurde

Die Durchsuchung und Beschlagnahme wurde in Zusammenhang mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit angeordnet, die mutmaßlich von einem Dritten begangen wurde ... Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass der Eingriff nicht als verhältnismäßig betrachtet werden kann.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, April 2005

Hintergrund

Jürgen Buck führte eine kleine Firma in einer Stadt in der Nähe von Frankfurt. Eines Tages wurden seine Privatwohnung und seine Büroräume von vier Polizeibeamten durchsucht. Sie beschlagnahmten einige Dokumente. Laut Jürgen Buck litten sein Ruf und seine Geschäfte, da er in einer kleinen Stadt mit 10.000 Einwohnern lebte und die Menschen ihn krimineller Machenschaften verdächtigten.

Der einzige Grund für die Durchsuchung war jedoch, dass gegen Bucks Sohn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ermittelt wurde (die dieser bestritt). Da das Fahrzeug auf die Firma von Buck zugelassen war, beschloss die Polizei, nicht nur die Firmenbüros zu durchsuchen, sondern auch seine Privatwohnung, um herauszufinden, wer das Fahrzeug gefahren haben konnte.

waren die Razzia und die beschlagnahmten Dokumente nutzlos für den Fall, da Bucks Sohn einfach durch das Foto einer Radarfalle identifiziert wurde.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, dass die Ermittlungen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die ein geringfügiges Vergehen darstelle, durchgeführt worden seien. Die Ermittlungen liefen nicht gegen Buck, sondern gegen seinen erwachsenen Sohn. Angesichts dieser Tatsachen, sei die Polizeirazzia in Bucks Privatwohnung und Büroräumen am Nachmittag unverhältnismäßig gewesen, insbesondere da diese für die Ermittlungen nicht notwendig gewesen seien.

Nachbereitung

Nach den Ereignissen erklärte eine Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, dass Menschen, die Durchsuchungen und Beschlagnahmen unterzogen werden, das Recht haben, die Rechtmäßigkeit der Razzia durch ein Gericht prüfen zu lassen. Das Urteil des EGMR in diesem Fall wurde an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

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