Der Beitritt zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen steht den Mitgliedstaaten des Europarats und, auf Einladung des Ministerkomitees, jedem anderen Staat frei.  Die Aktivitäten zur Förderung der Charta befassen sich aus diesem Grund sowohl mit den Mitgliedstaaten als auch Nicht-Mitgliedstaaten.

Mehrere Mitgliedsstaaten des Europarats sind der Charta noch nicht beigetreten. Sechs dieser Staaten haben sich bei ihrem Europarat-Beitritt zur Unterzeichnung und Ratifizierung der Charta verpflichtet, dies aber noch nicht getan (Albanien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Russland und die "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien"). Staaten, welche die Ratifizierung vorbereiten, können Rechtsberatung von Europarat-Sachverständigen erhalten.

Das Europäische Zentrum für Minderheitenfragen (ECMI) und Charta-Sachverständige haben ein Handbuch veröffentlicht, das für jeden Nichtvertragsstaat eine Ratifizierungsurkunde vorschlägt, die an die sprachliche, politische, rechtliche und tatsächliche Lage in dem jeweiligen Staat angepasst ist. Handbuch Band 1 und Band 2 herunterladen.