Das Ministerkomitee des Europarats kommt von 5. bis 7. Dezember auf seiner vierteljährlichen Tagung der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen, um die Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu überwachen.
Informationen über die auf der Sitzung zu prüfenden Fälle sind online verfügbar.
Die Ausschuss getroffen Entscheidungen, werden auf der Website der Abteilung für die Durchführung der Urteile nach der Sitzung unverzüglich veröffentlicht.
Die Mitgliedsstaaten des Europarats sind verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang mit Artikel 46 Menschenrechtskonvention durchzuführen.
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage der Informationen der zuständigen nationalen Behörden, NGOs und anderen interessierten Parteien.