Zurück Venedig-Kommission: Neues polnische Verfassungsgerichtshofgesetz erteilt Parlament und Exekutive zu starke Befugnisse gegenüber der Justiz

Venedig-Kommission: Neues polnische Verfassungsgerichtshofgesetz erteilt Parlament und Exekutive zu starke Befugnisse gegenüber der Justiz

Laut einem heute verabschiedeten Gutachten der Verfassungsexperten des Europarates („Venedig-Kommission“) steht Polens neues Verfassungsgerichtshofgesetz nicht im Einklang mit zwei Normen zur Gewährleistung eines ausgewogenen Kräfteverhältnisses der Staatsgewalt: die Unabhängigkeit der Justiz und die Position des Verfassungsgerichtshofes als oberste Instanz in Verfassungsfragen.

Das Gesetz enthält einige Verbesserungen im Vergleich zum ersten Gutachten, das die Venedig-Kommission zu Beginn des Jahres veröffentlicht hat, etwa die Herabsetzung der für ein Urteil nötigen Mehrheit von einer Zweidrittel- auf eine einfache Mehrheit sowie das Fehlen von Bestimmungen über die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen Richter durch den polnischen Präsidenten und den Justizminister.

Diese und weitere Verbesserungen reichen jedoch nicht aus, da andere Bestimmungen des verabschiedeten Gesetzes die Arbeit des Gerichtshofes beträchtlich verzögern, behindern und möglicherweise unwirksam machen würden. Außerdem könnte die Unabhängigkeit des Gerichtshofes untergraben werden, indem eine übermäßige legislative und exekutive Kontrolle ausgeübt wird. (weiter ...)

Venedig-Kommission Straßburg 14. Oktober 2016
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