Zurück Venedig-Kommission kritisiert Änderungen an der aserbaidschanischen Verfassung durch kommendes Referendum

Venedig-Kommission kritisiert Änderungen an der aserbaidschanischen Verfassung durch kommendes Referendum

In einer ersten Stellungnahme haben die Verfassungsrechtsexperten des Europarats, die Venedig-Kommission, die Änderungsentwürfe an der Verfassung in Aserbaidschan kritisiert. Die Änderungen werden am Montag, dem 26. September, zur nationalen Abstimmung vorgelegt.

Viele der vorgeschlagenen Änderungen würden das Kräftegleichgewicht in gravierendem Maße schädigen, indem der Präsident „nie dagewesene“ Befugnisse erhält – so die Einschätzung der Venedig-Kommission.

So kann zum Beispiel – in Anbetracht der ohnehin sehr starken Position des Präsidenten, der seit 2009 ohne Amtszeitbeschränkung wiedergewählt wird – die Ausweitung des Präsidentschaftsmandats von fünf auf sieben Jahre „nicht gerechtfertigt werden“.

Eine weitere Reform bemächtigt den Präsidenten, das Parlament aufzulösen, wodurch – der Stellungnahme zufolge – nicht nur politische Meinungsverschiedenheiten im Parlament „weitgehend unwirksam“ würden, sondern auch die Unabhängigkeit der Justiz berührt würde, da die Rolle des Parlaments bei der Zulassung der Richter reduziert werden würde.

Die Sachverständigen waren „besonders besorgt“ über die Einführung der Rolle des nicht-gewählten Vizepräsidenten, der zu einem bestimmten Zeitpunkt das Land regieren könnte, sowie über das Vorrecht des Präsidenten, nach Belieben vorgezogene Präsidentschaftswahlen anzusetzen. (mehr...)

Europarat Straßburg 21. September 2016
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