Zurück Türkei: Demokratie und Menschenrechte schützen

Erklärung von Generalsekretär Thorbjørn Jagland
Thorbjørn Jagland

Thorbjørn Jagland

„Ich habe die offizielle Bestätigung der türkischen Regierung erhalten, dass infolge der Entscheidung, als Reaktion auf den gescheiterten Militärputsch einen dreimonatigen Notstand zu verhängen, Maßnahmen getroffen werden können, die von der Europäischen Menschenrechtskonvention abweichen.

Die Möglichkeit, von der Menschenrechtskonvention vorübergehend abzuweichen, ist in Artikel 15 der Konvention ‚im Falle eines öffentlichen Notstands, der das Leben einer Nation bedroht’, vorgesehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jedoch klar darauf hingewiesen, dass jedes Abweichen verhältnismäßig sein muss und dass in keinem Fall von folgenden Artikeln abgewichen werden darf: Artikel 2 (Recht auf Leben), Artikel 3 (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe), Artikel 7 (keine Strafe ohne Gesetz).

Jede Person, die der Meinung ist, durch eine im Rahmen des Notstandes getroffene Maßnahme zum Opfer einer Verletzung der Konvention geworden zu sein, hat weiterhin das Recht, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Der Gerichtshof wird dann entscheiden, ob die Maßnahme mit der Konvention im Einklang stand.

Der Europarat beobachtet die Lage in der Türkei weiterhin genau. Seit dem Putschversuch stehe ich in engem Kontakt mit den Behörden, auch mit Außenminister Çavuşoğlu. Wir erkennen das Recht unseres Mitgliedsstaats an, auf Bedrohungen der Sicherheit zu reagieren. Unser Augenmerk liegt nunmehr auf dem Schutz der Demokratie und der Menschenrechte, davon hängt die künftige Stabilität der Türkei ab.“

Generalsekretär Straßburg 22. Juli 2016
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