Zurück Dialog des Generalsekretärs mit den Mitgliedern der Versammlung

Thorbjørn Jagland

Thorbjørn Jagland

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, hat in einer Fragestunde im Rahmen der Sommerteilsitzung der Versammlung Fragen von Mitgliedern der Versammlung beantwortet.

Während des Austauschs fragten Mitglieder der Versammlung Jagland nach seiner Reaktion auf die Aufhebung der Immunität vor Strafverfolgung von türkischen Parlamentsmitgliedern. Der Generalsekretär antwortete mit dem Hinweis, dass er im Hinblick auf dieses Thema bereits seine Bedenken bei den türkischen Behörden geäußert habe, und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass es nicht zu Strafverfolgungen kommt.

Eine weitere Frage betraf die bevorstehenden Wahlen in Weißrussland und Russland und die fortwährende Anwendung der Todesstrafe durch das erstgenannte Land. Jagland erklärte, dass er hoffe, dass hinsichtlich der Todesstrafe Fortschritte erzielt werden könnten, und schlug als ersten Schritt ein Moratorium für die Todesstrafe vor, welches zu verbesserten Beziehungen zwischen Weißrussland und dem Europarat führen würde. In Bezug auf die Wahlen in Weißrussland und Russland unterstrich Jagland die führende Rolle der Versammlung bei der Wahlbeobachtung.

Als Antwort auf eine Frage zu den Menschenrechten auf der Krim betonte Jagland, dass der Europarat die einzige internationale Organisation vor Ort ist, die die Menschenrechtslage überwacht, indem sie sich mit den wichtigsten Gruppen trifft, darunter Vertreter der Zivilgesellschaft, Krimtataren und junge Menschen.

Zum Thema des Rücknahmeabkommens für Flüchtlinge und Migranten zwischen der Türkei und der EU erklärte Jagland, dass er dieses als einzige Möglichkeit, um die Fortsetzung des Menschenschmuggels in großem Umfang zu verhindern, unterstütze, vorausgesetzt, dass das individuelle Recht, einen Asylantrag zu stellen, aufrechterhalten bleibt. Er fügte hinzu, dass Griechenland diesen Grundsatz bisher einhalte und dass der Europarat die Lage genau überwacht.

Zu den weiteren Themen zählten Fragen zur Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, zu den Verfassungsreformen in Polen, der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in nationalen Parlamenten und der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Generalsekretär Straßburg 21. Juni 2016
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