Zurück Türkei informiert Generalsekretär über Absicht, Teile der Menschenrechtskonvention vorübergehend auszusetzen

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Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, wurde von den türkischen Behörden darüber informiert, dass die Türkei die teilweise Außerkraftsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention gemäß Artikel 15 der Konvention bekanntgeben wird.

Die Möglichkeit, von der Menschenrechtskonvention abzuweichen, ist in Artikel 15 der Konvention im Fall eines öffentlichen Notstands, der das Leben einer Nation bedroht, vorgesehen und wurde in der Vergangenheit von anderen Mitgliedsstaaten genutzt, zuletzt von Frankreich und der Ukraine.

Es darf keine Abweichung von den folgenden Artikeln geben: Artikel 2 (Recht auf Leben), Artikel 3 (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe), Artikel 4 Abs. 1 (Verbot der Sklaverei), Artikel 7 (Keine Strafe ohne Gesetz).

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in der Türkei weiterhin gültig ist. Wenn die Regierung sich auf Artikel 15 beruft, um in Einzelfällen von der Konvention abzuweichen, entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darüber, ob der Antrag die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllt, insbesondere die Kriterien der Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahme.

Die türkische Regierung wird den Generalsekretär über die getroffenen Maßnahmen informieren.

Generalsekretär Straßburg 21. Juli 2016
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