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Neue Empfehlung des Ministerkomitees
Hürden beim Zugang junger Menschen zu Rechten abbauen

Ungehinderter und voller Zugang junger Menschen zu Rechten ist ein wesentlicher Bestandteil einer Kultur der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Am 28. September 2016 hat das Ministerkomitee eine neue Empfehlung für die Mitgliedsstaaten zum Abbau von rechtlichen, politischen und sozialen Hürden beim Zugang junger Menschen zu Rechten verabschiedet.

Hürden beim Zugang zu hochwertiger Bildung, Schwierigkeiten bei der Suche nach einer festen und sinnstiftenden Beschäftigung, unzureichende Kapazitäten von Sozial- und Gesundheitsdienstleistern, um auf die spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen einzugehen, negative Folgen von prekären Lebenssituationen und mangelnde Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben der Gesellschaft zählen zu den zentralen Herausforderungen, vor denen junge Menschen heute stehen.

Zu den Maßnahmen, die Mitgliedsstaaten zu deren Bewältigung ergreifen sollten, gehören: Investitionen in hochwertige und inklusive Bildung; die Förderung von „angemessen bezahlten“ Praktika und Berufsausbildungen, um reibungslose Übergänge von der Ausbildung in die Arbeitsmärkte zu ermöglichen; die Fortsetzung der Förderung des gleichen Zugangs zu Mobilität für alle jungen Menschen, insbesondere Ehrenamtliche, durch die Ausdehnung bestehender europäischer Modelle und Mobilitätsprogramme und vereinfachte Visaverfahren; die Nutzung der Erfahrung von Jugendorganisationen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz. Der Europarat fordert die Mitgliedsstaaten außerdem dazu auf, Gesundheitsaufklärung, kostenlose, sichere und personalisierte Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, Dienste zur Unterstützung der emotionalen Entwicklung und des Wohlbefindens junger Menschen vorzusehen, leichten und rechtzeitigen Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit, wie etwa solchen zu Essstörungen und Süchten, sowie kostenlose Beratung für junge Menschen in Not, einschließlich Flüchtlingen und Migranten, zu gewährleisten.

Der Europarat wird die Umsetzung dieser Empfehlung durch die Mitgliedsstaaten in fünf Jahren überprüfen.

Einer der wichtigen Aspekte der Arbeit, die die Mitgliedsstaaten leisten sollten, ist das Eingehen auf die spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen, die in ländlichen Gebieten und benachteiligten Wohngebieten und Stadtteilen leben. Die Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Schwierigkeiten, denen junge Menschen aus benachteiligten Wohngebieten und Stadtteilen beim Zugang zu ihren sozialen Rechten gegenüberstehen, war das Hauptthema einer Veranstaltung im Europäischen Jugendzentrum vom 27.-29. September in Straßburg. Im Mittelpunkt des Seminars „Herein! - Von der Politik zur Praxis“ stand die Situation junger Menschen in den Mitgliedsstaaten des Europarates, welche von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Die rund 40 Seminarteilnehmer aus europäischen Ländern erörterten jüngste Entwicklungen in der Jugendarbeit und unterbreiteten Vorschläge für die weitere Entwicklung und Zukunftsfähigkeit eines weiteren Leitfadens, Empfehlung CM/Rec(2015)3, welche sich speziell mit dem Zugang junger Menschen aus benachteiligten Wohngebieten und Stadtteilen zu sozialen Rechten befasst.

 

Europarat Straßburg 29. September 2016
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