Zurück Tschechische Republik: Bericht des Europarates stellt geringen Fortschritt bei der Bekämpfung der Segregation von Roma-Kindern im Bildungswesen fest

Tschechische Republik: Bericht des Europarates stellt geringen Fortschritt bei der Bekämpfung der Segregation von Roma-Kindern im Bildungswesen fest

Der beratende Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten hat heute eine Stellungnahme über die Tschechische Republik veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass die Pläne zur Beseitigung der Segregation von Roma-Kindern in Schulen ungeachtet der Bemühungen der Behörden bisher nicht erfolgreich waren. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Roma in vielen Bereichen weiterhin diskriminiert werden und dass Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz zugenommen haben.

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, erklärte: „Wenn wir die Diskriminierung der Roma in allen gesellschaftlichen Bereichen beenden wollen, müssen wir gewährleisten, dass Roma-Kinder Zugang zu Bildung haben. Die Tschechische Republik hat Fortschritte erzielt, doch es besteht weiterer Handlungsbedarf.“

Die Stellungnahme des Ausschusses wurde gemeinsam mit der Reaktion der tschechischen Regierung veröffentlicht und enthält eine Bewertung, inwieweit die Tschechische Republik ihre Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) einhält und eine Reihe von Empfehlungen umgesetzt hat. Sie basiert auf einem Besuch in dem Land im Jahr 2015 und betont, dass die Lage der Roma das dringendste soziale Problem in der Tschechischen Republik ist.

Zahlreiche Roma-Kinder werden weiterhin in Sonderschulen mit beschränktem Lehrplan und getrennt von den Schülern in regulären Bildungseinrichtungen unterrichtet. Der Anteil der Roma-Kinder in diesen Sonderschulen stieg von 28 % im Schuljahr 2012/13 auf 32,4 % im Schuljahr 2013/14. Der Ausschuss bedauert, dass die Ziele des Aktionsplans für inklusiven Unterricht sowie des konsolidierten Aktionsplans aus dem Jahr 2012 zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall D. H. nicht erreicht wurden.

Als eine positive Entwicklung begrüßt der Ausschuss eine 2015 verabschiedete Änderung des Schulgesetzes: Dadurch wurde eine Bestimmung gestrichen, welche die Unterbringung von Kindern ohne geistige Behinderung in Sonderschulen ermöglichte. Darüber hinaus fordert der Ausschuss die Behörden auf, unverzüglich jene Praktiken abzuschaffen, die zur Segregation von Roma-Kindern in der Schule führen, und sicherzustellen, dass sie gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung auf allen Ebenen genießen.

Ungeachtet der Maßnahmen der Regierung zur Förderung interethnischer Toleranz betont der Ausschuss, dass Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz in der Tschechischen Republik spürbar zugenommen haben. Überdies sind in einigen Teilen der Gesellschaft ausgeprägt roma- und migrantenfeindliche Äußerungen zu verzeichnen. Der Ausschuss ist sehr besorgt darüber, dass diese bisher auf rechtsextreme Parteien beschränkte Rhetorik nunmehr alltäglich ist und auch von etablierten Parteien benützt wird.

Um diese Probleme zu bekämpfen, werden verschiedene Empfehlungen gegeben, etwa eine wirksamere Überwachung aller Erscheinungsformen von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Hassrede, effiziente Ermittlungen sowie die Verhängung angemessener Sanktionen.

Ein weiterer Anlass zu Sorge ist die Diskriminierung von Roma auf dem Wohnungsmarkt und ihre Segregation in benachteiligten Gebieten. Ein Beispiel dafür sind die hauptsächlich von Roma bewohnten „Wohnheime“ in den Außenbezirken einiger Städte, in denen die Familien beengt und unter äußerst schlechten Bedingungen leben müssen. Der Ausschuss empfiehlt, die Lebensverhältnisse der Roma zu verbessern, insbesondere indem die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Bewohner dieser Wohnheime in angemessene Sozialwohnungen umziehen.

Beratender Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Straßburg 1. Juli 2016
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