Zurück Lettland: Maßnahmen gegen vorurteilsmotivierte Verbrechen stärken und Istanbulkonvention ratifizieren

Lettland: Maßnahmen gegen vorurteilsmotivierte Verbrechen stärken und Istanbulkonvention ratifizieren

„Obwohl Lettland einige wichtige Schritte zur Förderung der Menschenrechte und Verringerung der sozialen Ausgrenzung unternommen hat, bestehen weiterhin Lücken beim Schutz gefährdeter Gruppen. Die Behörden sollten gemeindenahe Dienste für Menschen mit Behinderung entwickeln, allen in Lettland geborenen Kindern automatisch die Staatsbürgerschaft erteilen und den rechtlichen und politischen Rahmen zur Bekämpfung vorurteilsmotivierter Verbrechen und Hassrede verbessern. Die rasche Ratifizierung der Istanbulkonvention und die Anpassung nationaler Gesetze und Praktiken an deren Anforderungen wären ebenfalls ein klares Signal im Hinblick auf ein echtes Engagement für die Gleichstellung und die Frauenrechte“, erklärte Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates am Ende seines fünftägigen Besuchs in dem Land.

Die Situation von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, insbesondere von Kindern mit geistigen Behinderungen und psychosozialen Einschränkungen, gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis. Wirksamere Koordinierung und kohärente Maßnahmen auf nationaler und kommunaler Ebene sind erforderlich, um den stockenden Deinstitutionalisierungsprozess voranzubringen. Große Einrichtungen stellen ein höheres Risiko in Bezug auf Gewalt und sexuellen Missbrauch für die Bewohner dar. Der Kommissar ermutigte die Behörden, durch Ermittlung und Sanktionen in allen gemeldeten Missbrauchsfällen und regelmäßige Überwachungsmaßnahmen präventive Maßnahmen zu verstärken. Zu diesem Zweck forderte er die Behörden auf, das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter zu ratifizieren und einen mit angemessenen Mitteln ausgestatteten Nationalen Präventionsmechanismus einzurichten. Der Kommissar besuchte das Pflegeheim im Bezirk Baldone, in dem Menschen mit geistigen Behinderungen und psychosozialen Einschränkungen versorgt werden. „Es war entmutigend für mich, dass Kinder und Erwachsene weiterhin in großen Einrichtungen untergebracht werden. In diesen Einrichtungen besteht ein fortwährender Teufelskreis aus Isolation, Stigmatisierung und Diskriminierung. Ich rufe die Behörden dazu auf, stattdessen ehrgeizigere Ziele zur Entwicklung gemeindenaher Dienste und zur Förderung des Rechts von Menschen mit Behinderung auf eine unabhängige Lebensführung in der Gesellschaft zu setzen“, erklärte der Kommissar. (weiter...)

Menschenrechtskommissar Straßburg 9. September 2016
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