Zurück Korruptionsbekämpfung: Deutschland erzielt Fortschritte bei Antibestechungsgesetzen, doch Parteienfinanzierung muss transparenter werden

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In einem heute veröffentlichten Bericht begrüßt die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO), dass Deutschland ein Gesetz verabschiedet hat, das die Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens über Korruption und dessen Zusatzprotokolls durch das Land ermöglichen soll.

Der GRECO zufolge hat Deutschland die Empfehlungen über die Sanktionierung von Bestechung im privaten Sektor und die Bestechung von ausländischen Amtsträgern, internationalen Beamten und ausländischen Geschworenen ausreichend umgesetzt.

Andererseits bedauert die GRECO, dass die Empfehlungen zur Verbesserung der Transparenz der Parteienfinanzierung noch nicht umgesetzt wurden.

Die GRECO hatte etwa empfohlen, die rasche Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten für den Wahlkampf zu gewährleisten, die Transparenz direkter Spenden an Abgeordnete und Kandidaten, die Parteimitglieder sind, zu verbessern und die Ressourcen zu erhöhen, die dem Bundestagspräsidenten zur Überwachung der Parteienfinanzierung zur Verfügung stehen. Diese Empfehlungen wurden bisher nicht umgesetzt, obwohl sie die GRECO vor beinahe sieben Jahren erstmals vorgeschlagen hat.

Da zwölf der zwanzig Empfehlungen nicht vollständig umgesetzt wurden, fordert die GRECO Deutschland auf, bis zum 31. Dezember 2016 eine Stellungnahme zu diesem Bericht zu übermitteln.

Der Europarat hat die GRECO im Jahr 1999 gegründet, um die Einhaltung seiner Normen zur Korruptionsbekämpfung durch die Mitgliedsstaaten zu überwachen. Nähere Informationen über die Kontrolle der Mitgliedsstaaten durch die GRECO: Wie die GRECO funktioniert

Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) Straßburg 16. Juni 2016
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