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Konferenz über die Bekämpfung von Manipulation von Sportwettbewerben

„Die Macolin-Konvention ist der erste und einzige internationale Vertrag zur Bekämpfung einer ernsthaften, länderübergreifenden organisierten Straftat – der Manipulation von Sportwetten. Eine Straftat, die nicht nur die Rechtsstaatlichkeit bedroht, sondern gleichfalls enorm das Vertrauen in den Sport schädigt, da das Phänomen unserem Grundinstinkt von Fairplay widerspricht“, erklärt die Stellvertretende Generalsekretärin, Gabriella Battaini-Dragoni, während der Eröffnung der internationalen Konferenz über die Bekämpfung von Manipulation von Sportwettbewerben – Förderung und Umsetzung der Macolin-Konvention.

An der Veranstaltung nahmen 143 Delegierte aus 46 Ländern und von fünf Kontinenten teil, darunter Teilnehmer aus Australien, von der Elfenbeinküste, aus Kenia, Marokko, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Sie vertreten internationale Organisationen, wie die Europäische Union, UNESCO, das Internationale Olympische Komitee, die FIFA und die UEFA, öffentliche Behörden, Gesetzesvollzugsbehörden, Sportvereinigungen, Wettanbieter, die Geschäftswelt und Regulierungsbehörden und erörtern die als Teil der Europäischen Konvention gegen die Manipulation von Sportwetten (Macolin-Konvention) umzusetzenden Prioritäten. Das Inkrafttreten der Konvention stellt einen wichtigen Schritt hin zu einer wirksamen Reaktion auf die Manipulation von Sportwetten weltweit dar.

Ziel der Konvention ist die Verhütung, Ermittlung, Bestrafung und Ahndung von Spielmanipulationen sowie die Verbesserung des Informationsaustauschs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und mit den Sportverbänden und Sportwettanbietern. Die Konvention fordert die Regierungen dazu auf, entsprechende Maßnahmen, einschließlich gesetzgeberische, zu verabschieden, insbesondere zur:

  • Verhütung von Interessenskonflikten bei Sportwettanbietern und Sportverbänden;
  • Unterstützung der Regulierungsbehörden für Sportwetten bei der Betrugsbekämpfung, falls erforderlich durch Begrenzung des Angebots an Sportwetten oder eine Annahmesperre für Wetten;
  • Bekämpfung von illegalen Sportwetten, auch durch Beschränkung oder Sperrung des Zugangs zu den entsprechenden Anbietern und Blockierung von Finanztransaktionen zwischen ihnen und ihren Kunden.

Sportverbände und Wettkampfveranstalter sollten zudem strengere Regeln zur Bekämpfung von Korruption, Strafmaßnahmen und angemessene Disziplinar- und Abschreckungsmaßnahmen bei Verstößen sowie Redlichkeitsprinzipien verabschieden und umsetzen. Die Konvention sieht auch Schutzmaßnahmen für Informanten und Zeugen vor.

Stellvertretende Generalsekretärin Straßburg 20. September 2016
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