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Ministerkomitee prüft Durchführung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Am 20. und 21. September haben die Vertreter der 47 Mitgliedstaaten des Europarats ihre dritte diesjährige „Menschenrechtssitzung“ abgehalten und die Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geprüft. Dem Organ kommt diese Überwachungsfunktion gemäß Artikel 46 der Menschenrechtskonvention zu.

Das Verzeichnis der Rechtssachen, die einer genaueren Prüfung unterzogen werden, und die während der Sitzung angenommenen Entscheidungen sind auf der Website der Abteilung für die Durchführung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und auf der Website des Ministerkomitees verfügbar.

Das Ministerkomitee veröffentlichte außerdem ein vorläufiges Verzeichnis der Rechtssachen, die auf der kommenden „Menschenrechtssitzung“, von 6. bis 8. Dezember, einer genaueren Prüfung unterzogen werden sollen. Dieses Verzeichnis ist zu diesem Zeitpunkt rein informativer Natur; Rechtssachen können, ja nach Sachlage, hinzugefügt bzw. entfernt werden. Für die Sitzung im Dezember vorgesehene Rechtssachen betreffen Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Georgien, Ungarn, Italien, Litauen, die Republik Moldau, Polen, Rumänien, die russische Föderation, Serbien, Slowenien, die Türkei, die Ukraine sowie das Vereinigte Königreich. (mehr...)

Ministerkomitee Straßburg 23. September 2016
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