Zurück Europa missachtet Recht Intersexueller auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit

Europa missachtet Recht Intersexueller auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit

Den Bürgern in Europa ist im Allgemeinen wenig bekannt über die schmerzlichen Erfahrungen Intersexueller und die Menschenrechtsverletzungen, die ihnen widerfahren. Auf der Grundlage stereotyper Denkweisen und Normen, die auf der binären Unterscheidung Frau-Mann beruhen, werden bei intersexuellen Säuglingen unnötige medizinische und chirurgische Eingriffe vorgenommen, und es herrscht in der Gesellschaft nach wie vor Unverständnis über das Phänomen Intersexualität. Es ist an der Zeit, dieser untragbaren Situation ein Ende zu setzen“, erklärt der Menschenrechtskommissar des Europarats Nils Muižnieks zum Anlass der Veröffentlichung eines Forschungsberichts zu Menschenrechten und intersexuellen Personen.

Der sechs Kapitel umfassende Bericht beleuchtet die medizinischen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Hürden, die es Intersexuellen (die in der Vergangenheit zum Teil als „Hermaphroditen“ bezeichnet wurden) unmöglich machen, ihre Menschenrechte einzufordern. „Mit der Veröffentlichung des Berichts möchte ich detailliertere Leitlinien zur Bewältigung dieses vernachlässigten Menschenrechtsproblems bereitstellen“, erklärt Muižnieks.

Der Bericht soll Regierungen und Fachkräfte über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Ethik und Menschenrechte informieren und enthält Verweise auf vorbildliche Verfahren, die weltweit eingeleitet wurden, um Intersexuelle zu schützen und zu befähigen – beispielsweise durch die Reform der Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung. Darüber hinaus enthält er Empfehlungen für Verbesserungen im rechtlichen und medizinischen Bereich. (mehr...)

Menschenrechtskommissar Straßburg 12. Mai 2015
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