Zurück Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine: Europarat und Europäische Union einigen sich auf Einrichtung eines Vorbereitungsteams

Alain Berset und Kaja Kallas im Dezember 2025 in Den Haag, Niederlande

Alain Berset und Kaja Kallas im Dezember 2025 in Den Haag, Niederlande

Der Europarat und die Europäische Union haben ein Abkommen über die Finanzierung eines Vorbereitungsteams zur Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine im Rahmen des Europarates unterzeichnet.

Ziel des gemeinsamen Projekts ist die Schaffung eines Teams zur Vorbereitung der institutionellen, logistischen und organisatorischen Grundlagen des Sondergerichtshofs, der das Mandat haben wird, hochrangige politisch und militärisch Verantwortliche wegen des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine strafrechtlich zu verfolgen.

Das gemeinsame Projekt wird vom Europarat verwaltet. Es wird die Voraussetzungen für die Wahl der Richter und des Anklägers des Sondergerichtshofs sowie für die Ausarbeitung der Verfahrens- und Beweisordnung des Gerichts und seines Verwaltungssystems schaffen.

Das Vorbereitungsteam wird es auch den Interessengruppen ermöglichen, die Unterstützung für das Sondertribunal zu stärken.

„Das heutige Abkommen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gerechtigkeit für das ukrainische Volk und zur Rechenschaftspflicht ihm gegenüber, ohne die es keinen dauerhaften Frieden geben kann. Der Europarat wird mit aller Entschlossenheit mit der Europäischen Union und anderen wichtigen Partnern auf der ganzen Welt zusammenarbeiten, um die Werte, die ihm am Herzen liegen, zu verteidigen, das Völkerrecht durchzusetzen und sicherzustellen, dass weder Gewalt noch Straflosigkeit siegen“, erklärte der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset.

„Ungestrafte Verbrechen fördern nur neue Gräueltaten. Die Zahlung einer ersten Tranche von 10 Millionen Euro durch die Europäische Union als Beitrag zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine ist eine konkrete Maßnahme zugunsten der Gerechtigkeit. Die russische Führung ist für diesen Krieg verantwortlich und muss Rechenschaft ablegen. Es darf keine Straflosigkeit geben“, sagte die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Kaja Kallas.

„Unsere Unterstützung für die Ukraine ist unerschütterlich. Der Sondergerichtshof ist für die Gewährleistung eines gerechten und dauerhaften Friedens, indem Russland für sein Verbrechen der Aggression zur Rechenschaft gezogen wird, unerlässlich. Es kann keinen dauerhaften Frieden ohne Gerechtigkeit und keine Gerechtigkeit ohne Rechenschaftspflicht geben. Heute sind wir der Verwirklichung dieser Grundsätze einen Schritt näher gekommen“, so der EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, Michael McGrath.

Die Europäische Union wird über die außenpolitischen Instrumente der Europäischen Kommission 10 Millionen Euro zum Projekt „Special Tribunal Advance Team (STAT)“ beitragen.

Das Projekt wird maximal 24 Monate laufen, oder bis die Arbeiten über das zukünftige Erweiterte Teilabkommen über den Verwaltungsrat des Sondergerichtshofs finanziert werden können.

 Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine

 Unterstützung des Europarates für die Ukraine

 Beziehungen des Europarates zur Europäischen Union [EN]

 Beispiellose Unterstützung für ein neues Übereinkommen zur Errichtung einer internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine

Europarat Straßburg 24. Januar 2026
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