Zurück Venedig-Kommission gibt Gutachten zum EU-Referendum in Island ab

Verfassungsrechtliche Gutachten des Europaratsorgans zu Albanien, Island, Litauen, der Republik Moldau, Montenegro, Polen und Serbien
Marta Cartabia, die Präsidentin der Venedig-Kommission, die Länder in verfassungsrechtlichen Fragen berät

Marta Cartabia, die Präsidentin der Venedig-Kommission, die Länder in verfassungsrechtlichen Fragen berät

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) hat eine Reihe von Gutachten verabschiedet oder gebilligt, die unter anderem die Gesetzgebung zu politischen Parteien, Justizreformen, Regierungsführung und Medienregulierung sowie verfassungsrechtliche Fragen in mehreren Mitgliedsstaaten des Europarates betreffen.

Was steht in den neuen Gutachten der Venedig-Kommission?

Die Kommission – das Beratungsorgan des Europarates in Verfassungsfragen – hat ein Dringlichkeitsgutachten zur Vereinbarkeit der geplanten Referendumsfrage bezüglich der isländischen Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union mit internationalen Normen verabschiedet.

Zusammen mit der Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit (DGI) des Europarates wurden gemeinsame Gutachten zum albanischen Gesetzentwurf über die Finanzierung politischer Parteien sowie zu zwei Reformpaketen in der Republik Moldau bezüglich der Ernennung von Bewertungskommissionen für Richter und Staatsanwälte, Integritätsprüfungen und der Bewertung von Richtern verabschiedet. Vor der Verabschiedung dieser Gutachten führten die Mitglieder einen Meinungsaustausch mit Fachleuten des albanischen Ad-hoc-Parlamentsausschusses für Wahlreform sowie mit Vertretern des moldauischen Parlaments und Justizministeriums. (weiter)


 Weitere Informationen zur Arbeit der Venedig-Kommission [EN]

 Zusammenfassung der Gutachten [EN]

 Tagesordnung der Venedig-Kommission [EN]

Venedig-Kommission Strassburg 16. Juni 2026
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