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Ukrainisches Bildungsgesetz: Schlussfolgerungen der Venedig-Kommission müssen umgesetzt werden

Die Parlamentarische Versammlung hat heute ihre Besorgnis über jene Artikel des neuen, jüngst vom ukrainischen Parlament („Werchowna Rada“) verabschiedeten Bildungsgesetzes geäußert, die sich auf den Unterricht in Minderheitensprachen beziehen. Zudem bedauerte sie, dass „keine echte Konsultation mit Vertretern nationaler Minderheiten in der Ukraine stattfand“.

Die Versammlung stellte fest, dass die Behörden den Text der Venedig-Kommission zur Begutachtung vorgelegt haben, gleichwohl brachte sie ihre Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass „diese Maßnahme nicht schon vor der Verabschiedung des Bildungsgesetzes getroffen wurde“. Sie forderte die ukrainischen Behörden auf, „die künftigen Empfehlungen und Schlussfolgerungen der Venedig-Kommission vollständig umzusetzen und das neue Bildungsgesetz entsprechend zu ändern“.

Der verabschiedete Text beruht auf einem Bericht von Andres Herkel (Estland, EPP/CD) und verweist auf eine Reihe ernster rechtlicher Bedenken. „Einvernehmlichere Regelungen“ sollten drei Grundsätze berücksichtigen: das Recht der Staaten, das Erlernen der offiziellen Amtssprache zu fördern; die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachen nationaler Minderheiten; sowie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung.

Vollständiger Artikel – Ukrainisches Bildungsgesetz: Schlussfolgerungen der Venedig-Kommission müssen umgesetzt werden [EN]

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Sitzung der Parlamentarischen Versammlung Straßburg 12. Oktober 2017
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