Zurück Vierundzwanzig Länder Gegenstand von Entscheidungen über die Umsetzung von Urteilen des EGMR

Ministerkomitee fällt erste Entscheidung im Fall des Flugs MH-17
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs durch die europäischen Länder

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs durch die europäischen Länder

Das Ministerkomitee des Europarates hat die bei seiner Sitzung vom 2. bis 4. Dezember getroffenen Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.

Im Rahmen der Sitzung verabschiedete das Komitee 45 Entscheidungen, die 24 Staaten betreffen, darunter seine erste Entscheidung zum weitreichenden Fall Ukraine und Niederlande gegen Russland, der zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen Russlands in der Ukraine seit 2014 betrifft, darunter den Abschuss des Flugs MH-17.

Es wurden auch 47 endgültige Entschließungen** in Bezug auf 100 Urteile und Entscheidungen angenommen, die 21 verschiedene Staaten betreffen.

Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs untersucht werden sollen, die vom 9. bis 11. März 2026 stattfindet.


Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Hinweis

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr.

Das Ministerkomitee überwacht weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.


(*) Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

(**) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.


 Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees zur Umsetzung der EGMR-Urteile [EN]

 Video zum Überwachungsverfahren

 Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

 Website zum Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention


 

Ministerkomitee Straßburg 5. Dezember 2025
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