Zurück ECSR-Jahresbericht: Stärkerer Schutz der sozialen Rechte im Rahmen der Lebenshaltungskosten-Krise erforderlich

Anhebung des Mindestlohns und Preisobergrenzen für Grundnahrungsmittel gehören zu den wichtigsten Empfehlungen
ECSR-Jahresbericht: Stärkerer Schutz der sozialen Rechte im Rahmen der Lebenshaltungskosten-Krise erforderlich

In seinem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2024 fordert der Europäische Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) des Europarates die europäischen Regierungen dazu auf, dafür zu sorgen, dass der Netto-Mindestlohn mindestens 60 % des nationalen Netto-Durchschnittslohns beträgt, die Preise für Grundnahrungsmittel zu deckeln und die gezielte Unterstützung zu verstärken, einen dauerhaften Zugang zu erschwinglicher Energie zu gewährleisten, die Probleme in Bezug auf die Bezahlbarkeit von Wohnraum und die Gefahr der Obdachlosigkeit durch Mietobergrenzen, die Erhöhung des Wohngelds und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus zu beheben und die Sozialversicherungsleistungen anzupassen, damit sie mit der Inflation Schritt halten.

Diese Empfehlungen sind das Ergebnis einer eingehenden Untersuchung der Maßnahmen, mit denen die europäischen Länder auf die Lebenshaltungskosten-Krise reagiert haben. Der Bericht erinnert daran, dass der ECSR im Jahr 2024 eine umfassende Überprüfung der Maßnahmen zur Bewältigung der Lebenshaltungskosten-Krise durchgeführt hat, wobei er sich auf die Berichte aus 41 Unterzeichnerstaaten und auf Beiträge von Sozialpartnern, Organisationen der Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsinstitutionen stützte. Seine Schlussfolgerungen zeigen, dass die Lebensmittelpreise im Jahr 2023 mehr als siebenmal so schnell gestiegen sind wie die Löhne, was insbesondere Familien mit niedrigem Einkommen hart traf. Obgleich sich die Inflation im Jahr 2024 abgeschwächt hat, blieben die Lebenshaltungskosten hoch, was auf weiterhin bestehende Mängel in den Bereichen Lohnschutz, Wohnraum und Sozialhilfe hinweist.

Der Bericht gibt auch einen Überblick über die Entwicklungen im Rahmen des Kollektivbeschwerdeverfahrens und die Zusammenarbeit des ECSR mit anderen Organen des Europarates und internationalen Organisationen. Im Laufe des Jahres 2024 verabschiedete der ECSR insgesamt 12 Entscheidungen zur Begründetheit und 12 Entscheidungen zur Zulässigkeit. Zehn neue Kollektivbeschwerden – eingereicht von nationalen Gewerkschaften, internationalen Nichtregierungsorganisationen und Arbeitgeberverbänden – gegen sechs Unterzeichnerstaaten wurden registriert: Spanien (4), Italien (2), Belgien (1), Frankreich (1), Griechenland (1) und Norwegen (1).

Neben dem Austausch mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Menschenrechtskommissar, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen und nationalen Regierungen stand das Jahr 2024 ganz im Zeichen der Konferenz zur Europäischen Sozialcharta, die unter litauischem Vorsitz des Europarates in Vilnius stattfand. Die Konferenz, an der Minister, hochrangige Beamte, führende Vertreter des Europarates, internationale Organisationen, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft teilnahmen, mündete in die Verabschiedung der Erklärung von Vilnius, in der die Unteilbarkeit aller Menschenrechte bekräftigt und eine Stärkung des Rahmens für soziale Rechte in ganz Europa gefordert wird. Sie führte zu neuen Verpflichtungen seitens der Mitgliedsstaaten, darunter die Ratifizierung der revidierten Charta durch Island, die Annahme zusätzlicher Bestimmungen durch Andorra, Irland und Moldau sowie die Zusage Armeniens, seine Verpflichtungen zu verstärken.

Eine zweite Konferenz ist derzeit für März 2026 in Chișinău unter moldauischem Vorsitz geplant.


 Vollständiger Bericht [EN]

 Europäische Sozialcharta [EN]

 Europäischer Ausschuss für soziale Rechte [EN]


 

Europäischer Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) Straßburg 8. September 2025
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