In einer Entscheidung über die Begründetheit einer Kollektivbeschwerde, die die Confederación Sindical de Comisiones Obreras (CCOO) gegen Spanien (Beschwerde Nr. 218/2022) eingebracht hat, stellt der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) des Europarates fest, dass die spanischen Rechtsvorschriften über die Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung, die Wiedereinstellung bei ungerechtfertigter Kündigung und die Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung von Leiharbeitnehmenden, die unter Verstoß gegen das Gesetz beschäftigt wurden, nicht mit der Revidierten Europäischen Sozialcharta vereinbar sind. (weiter)

