Zurück Soziale Rechte von Kindern, Familien und Migranten in ganz Europa in Gefahr


Laut den aktuellen jährlichen Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) sind die sozialen Rechte von Kindern, Familien und Migranten in ganz Europa in Gefahr.

Der Ausschuss veröffentlichte 896 Schlussfolgerungen (289 Fälle von Nichtkonformität, 453 Fälle von Konformität und 154 Fälle, bei denen der Ausschuss die Bewertung aufschob, da er die Situation aufgrund fehlender Informationen nicht beurteilen konnte). Die Schlussfolgerungen betreffen 37 europäische Länder (*). Im Rahmen des Berichterstattungsverfahrens bewertete der Ausschuss, inwieweit die Mitgliedsstaaten die folgenden, sich auf Kinder, Familien und Migranten beziehenden Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta einhalten:

  • das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz (Artikel 7);
  • das Recht der Arbeitnehmerinnen auf Mutterschutz (Artikel 8);
  • das Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz (Artikel 16);
  • das Recht der Kinder und Jugendlichen auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz (Artikel 17);
  • das Recht der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien auf Schutz und Beistand (Artikel 19);
  • das Recht der Arbeitnehmer mit Familienpflichten auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung (Artikel 27);
  • das Recht auf Wohnung (Artikel 31).

Die wichtigsten Feststellungen betreffen Kinderarbeit, einschließlich illegal arbeitender Kinder in der formellen und informellen Wirtschaft, sowie den Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

Der Ausschuss ist zunehmend beunruhigt über die Behandlung von Migrantenkindern mit irregulärem Status, unabhängig davon, ob sie begleitet sind oder nicht, und asylsuchenden Kindern, insbesondere hinsichtlich ihres Zugangs zu angemessener und sicherer Unterbringung.


 Pressemitteilung
Soziale Rechte von Kindern, Familien und Migranten sind in ganz Europa in Gefahr: aktuelle Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte [EN]


 Schlussfolgerungen 2019 des ECSR [EN]


 Dokument für das Pressebriefing [EN]


 Bewertungen des Ausschusses zu den Maßnahmen, die nach Entscheidungen infolge von Kollektivbeschwerden getroffen wurden: Kroatien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Slowenien, Tschechische Republik, Zypern


(*) Liste der Länder: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Republik Moldau, Montenegro, Niederlande (Curaçao), Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakische Republik, Spanien, Türkei, Ukraine, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

ECSR Straßburg 24. März 2020
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