Zurück Beschwerde wegen Roma-Diskriminierung: Europäischer Ausschuss für soziale Rechte stellt keinen Verstoß Belgiens fest

Beschwerde wegen Roma-Diskriminierung: Europäischer Ausschuss für soziale Rechte stellt keinen Verstoß Belgiens fest

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) hat entschieden, dass Belgien bei Polizeieinsätzen gegen zwei Standplätze für Fahrende im April 2020 nicht gegen die Europäische Sozialcharta verstoßen hat.

Das Europäische Zentrum für die Rechte der Roma (ERRC) hatte eine Beschwerde darüber eingebracht, dass die Beschlagnahme von Wohnwagen und Eigentum durch die belgische Polizei in den Bezirken Couillet und Jumet in Charleroi unverhältnismäßig gewesen sei, den betroffenen Familien keine Alternativlösungen geboten habe und sie Schwierigkeiten und Gesundheitsrisiken ausgesetzt habe, einschließlich derjenigen, die mit Covid-19 in Verbindung stehen.

Das ERRC vertrat die Ansicht, dass die Polizeieinsätze eine ethnisch motivierte Kollektivstrafe darstellten.

In seiner Entscheidung kam der ECSR mit 8 zu 7 Stimmen zu dem Schluss, dass die belgischen Behörden nicht gegen die Charta verstoßen haben. Er stellte fest, dass den Betroffenen alternative Unterbringungsmöglichkeiten angeboten wurden und es nicht den Anschein hat, dass die Fahrenden in den betroffenen Gebieten speziell ins Visier genommen wurden.

Die Entscheidung des Ausschusses, die endgültig ist, wurde zusammen mit zwei abweichenden Meinungen und einer übereinstimmenden Meinung seiner Mitglieder veröffentlicht.

Europarat Straßburg 17. februar 2025
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