Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates erkennt in einem neuen Bericht über Slowenien (auf Englisch, die französische Fassung wird später veröffentlicht) die Maßnahmen der slowenischen Behörden zum Schutz der in dem Land gesprochenen Sprachen an und formuliert eine Reihe von Empfehlungen, um die Präsenz dieser Sprachen im Bildungswesen, insbesondere durch die Ausbildung von Lehrkräften, und in den Medien zu stärken.
In Slowenien genießen die ungarische und die italienische Sprache weiterhin ein relativ hohes Schutzniveau, und die Behörden ergreifen Maßnahmen, um die Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens zu fördern. Zweisprachiger Unterricht auf Ungarisch und Slowenisch sowie Unterricht auf Italienisch werden auf allen Bildungsebenen außer an der Universität angeboten.
Die Gesetzgebung sieht den extensiven Gebrauch von Ungarisch und Italienisch vor, die in einigen Regionen neben Slowenisch Amtssprachen sind und in gewissem Umfang auch in Gerichten und Behörden verwendet werden. In Zusammenarbeit mit der ungarischen und der italienischen Gemeinschaft wurden 2022 Büros für Zweisprachigkeit eingerichtet, die den Gebrauch dieser Sprachen im öffentlichen Leben fördern und überwachen sollen. Der Ausschuss betont, dass diese Initiative begrüßenswert ist. (weiter)

