Zurück Bereit für kommende Aufgaben: Thorbjørn Jagland fordert Mitgliedsstaaten zur Stärkung des Europarates auf

Bereit für kommende Aufgaben: Thorbjørn Jagland fordert Mitgliedsstaaten zur Stärkung des Europarates auf

In seinem letzten Jahresbericht am Ende seiner zehnjährigen Amtszeit als Generalsekretär hat Thorbjørn Jagland die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates mit Nachdruck aufgefordert, die Organisation zu stärken, ihre angemessene Finanzierung sicherzustellen und neue Rechtsnormen für die entstehenden Herausforderungen für die Menschenrechte und die Demokratie zu entwickeln.

„Angesichts der wachsenden Bedrohungen für die Rechtsstaatlichkeit und die neuen Herausforderungen für die Menschenrechte in ganz Europa bin ich überzeugt, dass wir die Instrumente des Europarates stärken müssen, statt sie zu ersetzen oder zu vervielfältigen. Dies sollte durch öffentliche Gelder angemessen finanziert werden“, erklärte der Generalsekretär.

In seinem Bericht betont Jagland den erheblichen Beitrag des Europarates zur Förderung von Frieden und Stabilität in ganz Europa, besonders durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Sozialcharta.

Allerdings nennt er auch einige Punkte, die Anlass zur Sorge geben, etwa die Versuche, Gerichte unter politische Kontrolle zu bringen, den steigenden Druck auf Journalisten und Nichtregierungsorganisationen und die Bedrohung der Autorität des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs durch nationalistische Kräfte. Jagland ruft den Europarat auf, aktiver und stärker vorausschauend für die Achtung seiner Rechtsnormen einzutreten.

Dem Generalsekretär zufolge sollten die Mitgliedsstaaten zudem neue Normen ausarbeiten, um einer Reihe neuer Herausforderungen für die Menschenrechte und die Demokratie zu begegnen (insbesondere künstlicher Intelligenz und moderner Sklaverei), und weitere Maßnahmen treffen, um die wirtschaftliche und soziale Inklusion zu fördern.

In seinem Bericht legt Jagland einige Grundsätze dar, auf deren Grundlage die anhaltenden Schwierigkeiten zwischen dem Europarat und der Russischen Föderation seiner Ansicht nach gelöst werden sollten.

Dazu zählen das Recht und die Pflicht aller 47 Mitgliedsstaaten, sich in vollem Umfang am Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu beteiligen, sowie ihre Verpflichtung, mit dem Europarat in Treu und Glauben zusammenzuarbeiten und ihren Haushaltsbeitrag fristgerecht zu begleichen.

 

GENERALSEKRETÄR Strassburg 5. April 2019
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