Zurück Schutz nationaler Minderheiten in der Slowakei: Rechtlicher und institutioneller Rahmen vorhanden, Bedenken bestehen jedoch weiterhin

Sachverständigenausschuss des Europarates äußert Bedenken zu verschiedenen Themen, darunter die schulische Segregation von Roma-Kindern
Die Stadt Komárno/Komárom in der Slowakei, die 15 nationale Minderheiten gemäß dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) anerkennt

Die Stadt Komárno/Komárom in der Slowakei, die 15 nationale Minderheiten gemäß dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) anerkennt

Die Slowakische Republik hat laut einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme des Beratenden Ausschusses des Europarates für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten einen spezifischen und zweckdienlichen rechtlichen und institutionellen Rahmen geschaffen, um die Rechte von Menschen zu schützen, die nationalen Minderheiten angehören. In mehreren Bereichen bleiben jedoch erhebliche Probleme zu bewältigen. Dazu zählen insbesondere die schulische Segregation von Roma-Kindern und allgemein der Zugang der Roma zu Wohnraum, Gesundheit und Beschäftigung. (weiter)

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Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist Europas umfassendster Vertrag zum Schutz der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören. Es ist weltweit das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten, und seine Umsetzung wird von einem Beratenden Ausschuss überwacht, der sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt. Der Vertrag trat am 1. Februar 1998 in Kraft und gilt nunmehr in 38 Staaten.


 Vollständige Stellungnahme [EN]

 Zusammenfassung der Stellungnahme [SK]

 Zusammenarbeit des Europarates mit der Slowakei im Bereich der nationalen Minderheiten [EN]

Europarat Straßburg 15. Oktober 2026
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