Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte stellt in einer Entscheidung zur Begründetheit einer von der Europäischen Organisation der Militärverbände und -gewerkschaften (EUROMIL) gegen Portugal eingebrachten Kollektivbeschwerde (Beschwerde Nr. 199/2021) fest, dass die durch die portugiesische Gesetzgebung auferlegten Beschränkungen des Rechts der Militärverbände, gewerkschaftliche Vorrechte auszuüben, und des damit verbundenen Rechts der Streitkräfte, Tarifverhandlungen zu führen, gegen zwei Artikel der revidierten Europäischen Sozialcharta (der „Charta“) verstoßen.
In seiner Entscheidung hebt der Ausschuss hervor, dass das Recht auf Kollektivverhandlungen in Form der Teilnahme an freiwilligen Verhandlungen, die es ermöglichen würden, Ergebnisse zugunsten der Interessen der Militärangehörigen wirksam auszuhandeln, weder gesetzlich verankert ist noch in der Praxis angewendet wird. Dies gibt Anlass zur Sorge über die tatsächliche Durchsetzung des Rechts, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, und erfordert daher, dass Portugal strengere Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der Charta zu gewährleisten.
In seiner Entscheidung zur Begründetheit kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass keine Verletzung von zwei weiteren Artikeln der Charta (Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 4) vorliegt.
Die Europäische Sozialcharta ist ein Vertrag des Europarates, der die sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte garantiert und die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzt, die sich mit bürgerlichen und politischen Rechten befasst. Die Charta wurde am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichnet und 1996 durch eine überarbeitete Fassung erweitert. Sie garantiert eine breite Palette von Menschenrechten, die sich auf Aspekte des täglichen Lebens wie Beschäftigung, Wohnung, Gesundheit, Bildung, Sozialschutz und soziale Dienste beziehen.
Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte, der aus 15 unabhängigen Mitgliedern besteht, ist das Kontrollorgan der Charta. Er überwacht die Einhaltung der in der Charta enthaltenen Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten mithilfe von zwei Verfahren: nationale Berichte und Kollektivbeschwerden.

