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Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 4.–6. März in Straßburg seine Quartalssitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Die zur eingehenderen Untersuchung vorgeschlagenen Fälle betreffen Albanien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, Litauen, die Republik Moldau, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, die Schweiz, die Türkei, die Ukraine und Ungarn.

Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung in dieser Woche getroffenen Entscheidungen werden am Freitag, den 7. März, auf der Website des Europarates veröffentlicht. Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführenden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Gemäß seiner Entschließung vom 23. März 2022 überwacht das Ministerkomitee weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.


 Sitzungsdokumente [EN]


 Video zum Überwachungsverfahren


 Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]


 Website zum Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

Ministerkomitee Straßburg 4. März 2025
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