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Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

Das Ministerkomitee des Europarates hält von 5. bis 7. Juni in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten ab. Die zur eingehenderen Untersuchung vorgeschlagenen Fälle betreffen Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, Kroatien, die Republik Moldau, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, Slowenien, die Türkei, die Ukraine, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung getroffenen Entscheidungen werden am Donnerstag, den 8. Juni auf der Website des Europarates veröffentlicht. Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführenden, Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Gemäß seiner Entschließung vom 23. März 2022 überwacht das Ministerkomitee weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.

 

 

Europarat Straßburg 5. Juni 2023
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